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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesundheitsminister Heiner Garg im Landtag: Initiativen auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung der Situation der Geburtshilfe erforderlich

Letzte Aktualisierung: 25.02.2022

KIEL. Anlässlich der heutigen (25.02.) Landtagsbefassung zum Thema Geburtshilfe betont Gesundheitsminister Heiner Garg: „Schwangere Frauen müssen darauf vertrauen können, sicher entbinden zu können. Daher steht für die Landesregierung das Ziel im Vordergrund, eine gut erreichbare und zugleich qualitativ hochwertige Geburtshilfe in ganz Schleswig-Holstein sicherzustellen.“

Herausforderungen der Geburtshilfe: G-BA-Vorgaben, DRG-System

Garg erklärt: „Die Geburtshilfe steht durch verschiedene bundesgesetzliche Vorgaben vor großen Herausforderungen. Hierbei kommt vor allem der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene des Gemeinsamen Bundesausschusses eine zentrale Bedeutung zu.“

Der Minister führt weiter aus: „Diese Richtlinie hat unter anderem große Auswirkungen auf die Geburtskliniken des Levels IV. Werden die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsrichtlinie nicht erfüllt oder handelt es sich um eine Risikogeburt gemäß Mutterschaftsrichtlinien, darf die betroffene schwangere Frau nicht in einer Geburtsklinik aufgenommen werden, da beispielsweise das Vorhalten einer Pädiaterin oder eines Pädiaters in Geburtskliniken nicht erforderlich ist. Folglich gestaltet es sich für Level IV-Kliniken ohne angeschlossene Kinderklinik besonders herausfordernd, Neugeborene bei auftretenden Komplikationen unter der Geburt entsprechend zu versorgen. Besonders diejenigen kleinen Geburtshilfen, die sich ausschließlich auf eine Kooperation mit einem Perinatalzentrum oder einer niedergelassenen Kinderärztin bzw. einem niedergelassenen Kinderarzt stützen, sind hiervon betroffen.“

„Die Geburtenzahlen in den Geburtskliniken des Levels IV sinken teilweise so stark, dass Geburten nicht mehr täglich durchgeführt werden. Eine geringe Geburtenzahl erschwert zum Beispiel die Suche nach qualifiziertem Fachpersonal, was wiederum Auswirkungen auf die Qualität hat“, so Garg.

Bei der Situation der Geburtshilfe seien auch die finanziellen Vorgaben des Fallpauschalen-Systems zu berücksichtigen. Insbesondere kleinere Fachabteilungen in ländlichen Regionen entsprächen häufig nicht dem Kalkulationsdurchschnitt des DRG-Systems. Folglich seien die anfallenden Kosten für eine Geburt nicht ausreichend gedeckt, weil die Geburtshilfe mit hohen Vorhaltekosten verbunden sei.

Initiativen auf Bundesebene zur Verbesserung der Geburtshilfe

„Auch deshalb habe ich mich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass das leistungsorientierte DRG-System um eine leistungsunabhängige Vergütungskomponente zur Finanzierung der Vorhaltekosten ergänzt wird,“ sagt Minister Garg. „Damit werden die Anreize zur Mengenausweitung gesenkt und kleinere versorgungsrelevante Krankenhäuser können kostendeckend arbeiten. Durch ein solches System der Basisfinanzierung wären somit auch die Geburtskliniken besser aufgestellt. Ich freue mich, dass wir das mit SPD und Grünen im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbaren konnten. Zudem wird der Bund in einem ersten Schritt für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung der Geburtshilfe sorgen.“

„Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die skizzierten Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses so umgesetzt werden können, dass auch weiterhin eine Versorgung geburtshilflicher Leistungen in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ermöglicht wird“, betont der Minister.

Weiter führt er aus: „Für eine Verbesserung der Versorgung von Schwangeren brauchen wir angemessene und transparente Betreuungsschlüssel durch Hebammen während der Geburt. Auch dafür und für die Unterstützung der Qualitätsstandards durch regelmäßige Fortbildungen des medizinischen Personals werde ich mich auf Bundesebene einsetzen. Nicht zuletzt werde ich mich auf Bundesebene darum bemühen, dass eine rechtliche Grundlage für telemedizinische Angebote der Hebammenhilfe geschaffen wird.“

Initiativen auf Landesebene zur Verbesserung der Geburtshilfe

„Aus dem Versorgungssicherungsfonds fördern wir bereits das Neonatologische Simulationstraining, mit dem vor allem Geburtshilfen in den ländlichen Regionen ein strukturiertes Kursangebot gemacht wird. Die Schulungen tragen dazu bei, dass medizinisches Personal besser auf unerwartete Ereignisse und Notfallsituationen während und unmittelbar nach der Geburt vorbereitet wird. Trotz der coronabedingten Einschränkungen werden die Schulungen sehr gut angenommen, das Feedback zum Angebot fällt durchweg positiv aus. Wir möchten dieses wichtige Angebot daher verstetigen“, kündigt Minister Garg an.

Der Minister betont: „Die sogenannten Boarding-Angebote für schwangere Frauen, die auf den Inseln und Halligen wohnen, werden in Flensburg und Husum gut angenommen. Die schwangeren Frauen können rechtzeitig vor dem errechneten Geburtstermin in einer kliniknahen Unterkunft wohnen, die Kosten werden dabei von den Krankenkassen übernommen. Fest steht, dass wir beim Boarding den bedarfsgerechten Betrieb und den Ausbau weiterer Angebote unterstützen wollen. Auch beabsichtigen wir, die Unterstützung der Hebammenrufbereitschaften auf den Inseln Amrum, Föhr und Sylt mit Landesmitteln weiterhin zu fördern und den Kreis Nordfriesland bei der Sicherstellung des Angebotes zu unterstützen.“

Abschließend sagt Garg: „Darüber hinaus werden wir die Einrichtung von Hebammenkreißsälen an weiteren Standorten prüfen. Einen hebammengeleiteten Kreißsaal gibt es bislang nur am Städtischen Krankenhaus Kiel. Der hebammengeleitete Kreißsaal am UKSH Lübeck konnte pandemiebedingt bislang nicht in Betrieb genommen werden. Wir werden uns dazu mit den Kliniken und dem Landeshebammenverband austauschen mit dem Ziel, Hebammenkreißsäle als Alternative zur ärztlichen begleiteten Geburt zu etablieren.“

Max Keldenich | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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