Wilhelmshaven - Wurden im Klinikum Wilhelmshaven über einen langen Zeitraum hinweg höchst vertrauliche Patientendaten für einen Machtkampf im Kreis des Chefärztegremiums missbraucht? – Dieser Verdacht wurde durch polizeiliche Ermittlungen bestätigt, die jetzt von der Kriminalpolizei Wilhelmshaven der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgelegt wurden.
Verfahren eingeleitet
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung auf Anfrage bestätigte, hat die Anklagebehörde nach einer Prüfung der Polizeiakten die Frage eines Anfangsverdachts bejaht und ein offizielles strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
„Es geht um den Verdacht, dass ein Arzt des Klinikums Wilhelmshaven im Rahmen interner Vorgänge Patientendaten widerrechtlich genutzt und anderen Personen offenbart hat“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Dem beschuldigten Arzt sei inzwischen mitgeteilt worden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet worden sei. Er könne nun mit seinem Anwalt Akteneinsicht erhalten und dann zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Erst danach werde entschieden, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebe.
Bei dem Verdacht geht es um Paragraf 203 des Strafgesetzbuches, der die Privatgeheimnisse schützt, die einem Arzt, Anwalt oder Seelsorger mitgeteilt werden. Ein Verstoß gegen den Paragrafen kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Erbitterter Machtkampf
Über den aktuellen Fall ist in den vergangenen zwei Jahren mehrfach berichtet worden. Nach Informationen dieser Zeitung geht es um einen erbitterten Machtkampf innerhalb des Chefärztegremiums. Offenbar sollte Belastungsmaterial gegen ein missliebiges Mitglied des Kreises der leitendenden Ärzte gesammelt werden. Mit den gesammelten Patientendaten sollte der Vorwurf eines angeblichen Abrechnungsbetruges untermauert werden.
Dieser Vorwurf platzte im Rahmen der polizeilichen Überprüfung und stellte sich als Teil einer gezielten Schmutz- und Diffamierungskampagne heraus. Die ermittelnden Polizeibeamten fanden Hinweise auf die möglichen Rechtsverstöße, die jetzt von der Justiz rechtlich bewertet werden müssen. Wann es zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommt, lässt sich derzeit nicht absehen.