Chance für zukunftsfähige Krankenhausstrukturen nicht verpassen

Hannover, 1.6.2022

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) sieht Nachbesserungsbedarf beim vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG). Dem im Entwurf formulierten Ziel einer Neuordnung der Krankenhausstrukturen stimmen die Kliniken zwar ausdrücklich zu, hinsichtlich der konkreten Umsetzung gibt es jedoch noch Schwachstellen. Darauf weist die NKG anlässlich der morgen bevorstehenden Beratungen im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags hin.

Zuvor hatten die Krankenhäuser bereits eine ausführliche Stellungnahme zum NKHG abgegeben und – gemeinsam mit weiteren Beteiligten des Planungsausschusses – kritisiert, dass bei einem derart wichtigen Gesetz keine öffentliche Anhörung stattfindet. „Wir hoffen, dass unsere ausführlichen und fundierten Änderungsvorschläge jetzt in den Diskussionen im Sozialausschuss das notwendige Podium erhalten“, sagt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG.

Nach Auffassung der NKG bietet das Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich eine große Chance, notwendige Weichen für zukunftsfähige Krankenhausstrukturen zu stellen und damit die Versorgungssicherheit in Niedersachsen zu gewährleisten. „Bedauerlicherweise sind die beabsichtigten Ziele mit den gewählten Regelungsinhalten des Gesetzes in wichtigen Punkten nicht erreichbar. Hier muss aus Sicht der Krankenhäuser dringend nachgebessert werden“, betont Dr. Aldag.

So fehlen in dem Gesetzentwurf unverständlicherweise jegliche Ansätze zur besseren finanziellen Ausstattung der Krankenhäuser. Und das, obwohl die Enquetekommission und der Niedersächsische Landtag wiederholt klargestellt haben, dass eine Verdoppelung der Gesamtinvestitionsmittel für die Krankenhäuser dringend erforderlich ist. Ein klares Bekenntnis des Landes, dass der gewünschte Strukturwandel verbindliche Regelungen zum Umfang der notwendigen Finanzmittel erfordert, bleibt somit aus. Vielmehr das Gegenteil trifft zu: Im Einzelfall ist dem Entwurf zufolge sogar eine Kürzung der Pauschalfördermittel vorgesehen.

„Nicht nachvollziehbar für uns ist, dass mit der geplanten Novellierung umfangreiche bürokratische Überregulierungen und Reglementierungen auf den Weg gebracht werden sollen. Diese kosten Zeit und Geld und stiften keinen erkennbaren zusätzlichen Nutzen“, kritisiert NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Zielsetzung des neuen NKHG muss ein Abbau von Bürokratie sein, damit die Belastung des Personals so niedrig wie möglich gehalten wird und die ohnehin begrenzten Personalressourcen in den Krankenhäusern optimal genutzt werden können. Die Einführung eines weiteren Beauftragten für demente Patientinnen und Patienten sowie die Einführung umfangreicher Anzeige- und Berichtspflichten stehen diesem Ziel entgegen und werden daher von der NKG abgelehnt.

Vor dem Hintergrund des großen Engagements der Krankenhäuser sowohl während der Corona-Pandemie als auch in der aktuellen humanitären Krise aufgrund des Krieges in der Ukraine stoßen die in einzelnen Vorschriften des Gesetzes zum Ausdruck kommenden Misstrauensbekundungen, Strafandrohungen und Kontrollinstrumente auf völliges Unverständnis. „Der zusätzliche und unnötige Druck durch die vorgesehenen Straf-Regelungen ist das falsche Signal an die hochmotivierten und engagierten Mitarbeitenden in den Krankenhäusern“, so Engelke. Gesetzesformulierung und Begründung suggerierten, dass den Verantwortlichen in den Krankenhäusern nicht vertraut werden könne und sie in einem engen Korsett von Kontrollen gehalten werden müssten. „Diese Sichtweise ist von Vorgestern“, betont Engelke „Ich bin überzeugt, dass wir in den letzten zwei Jahren klar das Gegenteil bewiesen und Vertrauen und Wertschätzung verdient haben.“

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Paragrafen zur Krankenhausplanung und hier insbesondere zur Aufnahme in den und zum Ausscheiden aus dem Krankenhausplan sehen nach Einschätzung der NKG zu weitgehende Eingriffe in die grundgesetzlich geschützten Träger- und Eigentumsrechte vor. Hier hat die NKG konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Maßnahmen zur Strukturveränderung sind unter der Prämisse einer Stärkung der Trägervielfalt voranzutreiben. „Alles andere wird einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten und daher für mehr Rechtsunsicherheit als für Klarheit sorgen“, ist sich Dr. Aldag sicher.

Weitere Informationen:

 - Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
 - Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
   E-Mail: schucht@nkgev.de

 Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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