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QS-Verfahren auf dem Prüfstand

QS-Verfahren auf dem Prüfstand – Kriedel: Dokumentationsaufwand muss deutlich reduziert werden

09.06.2022 - Die geplante Überprüfung der Qualitätssicherungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss hält die KBV für dringend notwendig. In den vergangenen Jahren seien „sehr viele Qualitätssicherungs-Richtlinien erlassen worden, die einen hohen Dokumentationsaufwand in der Praxis bedeuten“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel im Video-Interview.

Allmählich sei der Aufwand gerade bei neuen Verfahren sowie der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) so groß, dass dies zu Belastungen in der Praxis führe.

Die KBV fordert angesichts dessen seit Längerem eine Neuausrichtung der QS. „Das kann so nicht weitergehen“, sagte Kriedel und verwies in diesem Zusammenhang auf das Zehn-Punkte-Programm der KBV, in dem Impulse für eine Neuausrichtung von QS-Verfahren genannt werden, damit die Qualitätssicherung „wirklich ihren Auftrag erfüllt und nicht überbordend wird und zu viel Bürokratie in die Praxen spült“.

Das sei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auch so akzeptiert worden, konstatierte Kriedel. In dem vom G-BA im April beschlossenen Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung seien viele Impulse aus dem KBV-Papier aufgegriffen worden. Der Beschluss sehe vor, „dass zunächst drei Verfahren der sQS überprüft werden sollen, ob es möglich sei, dass mit weniger Angaben dasselbe Qualitätssicherungs-Ergebnis“ erzielt werden könne.

KBV kritisiert Vollerhebung

Zu den Kritikpunkten der KBV an der bisherigen Qualitätssicherung gehört Kriedel zufolge die Vollerhebung der Daten. Zurzeit müsse jeder Fall komplett dokumentiert werden. Dabei wisse man aus der Statistik, dass mit Stichproben dasselbe Ergebnis erzielt werden könne. „Also, weg von der Vollerhebung, möglichst zur Stichprobe“, forderte Kriedel. Darüber hinaus sollten mehr Routine-Daten genutzt werden. „Das sind Daten, die sowieso bei der Abrechnung in der Regel oder der Dokumentation des Arztes anfallen. Diese brauchen wir dann für die QS-Verfahren nicht doppelt zu erheben.“

IQTIG wird Empfehlungen geben

Beginnend mit drei ausgewählten Verfahren der sQS wird das vom G-BA beauftragte Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) exemplarisch Empfehlungen zur Überarbeitung, Aussetzung oder Aufhebung von Qualitätsindikatoren oder von ganzen QS-Verfahren erarbeiten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen anschließend auf alle bestehenden und zukünftigen QS-Verfahren angewendet werden.

Laut Kriedel erwartet die KBV, „dass das IQTIG binnen eines Jahres vorlegt, und wir dann aufgrund dieser Ergebnisse konkret in die Überprüfung der anderen Verfahren einsteigen können und die Richtlinien so anpassen, dass sie keine Überlastung der Praxen bedeuten“.

Grundlegende Idee ist nachvollziehbar

Für die sQS gibt es seit 2010 eine Richtlinie des G-BA. Die Idee dahinter ist aus Sicht der KBV durchaus nachvollziehbar, da immer mehr medizinische Leistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt werden.

Positionspapier der KBV: Reduzierung unnötiger Aufwände

Zu den wichtigsten Impulsen für eine Neuausrichtung, die in dem Positionspapier der KBV definiert werden, gehören die Verringerung des Dokumentationsaufwands, eine Reduzierung der Qualitätsindikatoren und der Einsatz von Stichproben statt von Vollerhebungen.

Die Auswahl der Verfahren und Instrumente muss sich am Ziel und an der Realität orientieren. Es muss wieder gewährleistet sein, dass die Vorgaben der Qualitätssicherung die Versorgung verbessern und nicht zu immer mehr Bürokratie führen.

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