• Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen

    Pressemitteilung
    Marburger Bund und DGINA plädieren für eine Gesamtreform im Sinne einer integrativen Notfallversorgung
    09.Juni 2022
    Der Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) sprechen sich für eine Gesamtreform der Notfallversorgung aus und haben dafür Lösungsvorschläge entwickelt. Es sei der falsche Weg, in Teilbereichen wie der Ersteinschätzung schon jetzt Fakten zu schaffen. „Solange nicht geklärt ist, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden sollen und welches Leistungsspektrum sie aufweisen, ist die Etablierung eines neuen Ersteinschätzungssystems zur Patientensteuerung losgelöst von einem Gesamtkonzept nicht sinnvoll“, heißt es in dem gemeinsamen Papier von Marburger Bund und DGINA. An den Gesetzgeber appellieren sie, den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Kriterien für ein Ersteinschätzungsverfahren zu beschließen, auszusetzen.
    Notfallversorgung
    Notfallversorgung

    „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen und niederschwellig für alle erreichbar bleiben“, fordern Marburger Bund und DGINA. Ziel müsse es sein, den Patienten am Ort der Erstvorstellung die erforderliche Diagnostik und Behandlung zukommen zu lassen. In einem integrativen Konzept sollten daher die niedergelassenen Ärzte zusammen mit den Notaufnahmeärzten eine umfassende Versorgung gewährleisten. Es geht um die Entlastung des Gesundheitssystems, indem wiederholte Patientenvorstellungen und überbürokratisierte Weiterleitungen vermieden werden und die Akut- und Notfallversorgung effizienter gestaltet wird. Dies erfordere die Schaffung von gemeinsamen Anlaufstellen an allen Krankenhausstandorten, an denen Notfallversorgung in relevantem Umfang stattfindet. „Wie in benachbarten europäischen Ländern, sollten Notdienstpraxen zentral und nach Möglichkeit am Krankenhaus verortet sein. Das hat den Vorteil, dass alle diagnostischen Möglichkeiten eines Krankenhauses bei entsprechender Indikation auch der ambulanten Notfallversorgung zur Verfügung stehen und bei Bedarf rasch eine stationäre Aufnahme erfolgen kann“, betonen Marburger Bund und DGINA.

    Zwingend notwendig sei ein einheitliches IT-gestütztes System, das durchgängige Informationsketten sicherstellt, und eine verbindliche strukturelle Verknüpfung der telefonischen Erstkontaktstellen (Rettungsleitstelle „112“ und ärztlicher Bereitschaftsdienst „116 117“). „Der telefonische Dienst beider Bereiche muss ohne Wartezeit erreichbar und qualifiziert besetzt sein sowie über Kenntnis der regionalen Strukturen verfügen.“

    Die Vergütung ambulant verbleibender medizinisch komplexer Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser müsse angepasst werden, um eine kostendeckende Vergütung zu erreichen und hierüber das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu stärken. Gleichzeitig müsse der Ressourcenbedarf in der stationären Notfallversorgung besser abgebildet werden, fordern Marburger Bund und DGINA.

    Das gemeinsame Positionspapier von Marburger Bund und DGINA zur Reform der Notfallversorgung finden Sie hier.