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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Mikrobiologische Diagnostik im EBM angepasst

23.06.2022 - Für die mikrobiologische Diagnostik werden mehrere neue Leistungen in den Abschnitt 32.3 EBM aufgenommen sowie bestehende Leistungen angepasst. Dies hat der Bewertungsausschuss zum 1. Juli beschlossen.

Hintergrund sind Prüfungen der Fachinformationen verschiedener Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Anti-Drug-Antikörper und Tuberkulose-IGRA-Test

Der Nachweis von Anti-Drug-Antikörpern kann für alle Arzneimittel-spezifischen Antikörper unabhängig vom auslösenden Wirkstoff nach der bestehenden Gebührenordnungsposition (GOP) 32480 abgerechnet werden. Die Einschränkung auf Antikörper gegen den Wirkstoff Velmanase alfa wurde gestrichen, die GOP 32481 für Sebelipase alpha entfällt.

Die quantitative Bestimmung einer in-vitro-Interferon-gamma Freisetzung nach der GOP 32670 zum Ausschluss einer latenten oder aktiven Tuberkulose kann nunmehr nicht nur vor, sondern auch während einer Therapie durchgeführt werden, sofern dies in der Fachinformation empfohlen wird.

Direkte Erregernachweise

Mit der Aufnahme unter anderem der spezifischen GOP 32701 und 32702 für den Nachweis von Clostridioides difficile im Stuhl, der Aufnahme der GOP 32777 für Sonderfälle bei Empfindlichkeitsprüfungen, der Ergänzung der Hepatitis-Diagnostik um den nukleinsäurebasierten Nachweis von Hepatitis-A-, Hepatitis-D- und Hepatitis-E-Virus erfolgte eine Anpassung der Mikrobiologie an den Stand von Wissenschaft und Technik.

Zur Diagnostik von Infektionen mit opportunistischen Erregern bei immundefizienten Patienten beispielsweise unter einer immunmodulatorischen Therapie werden die GOP 32800 bis 32803 neu in den EBM aufgenommen und bestehende Leistungen für diesen Personenkreis erweitert. Ergänzend erfolgt die Aufnahme der Bestimmung Nummer 1 in den EBM-Abschnitt 32.3.12, welche den Begriff Immundefizienz im Hinblick auf die Verwendung in den Leistungslegenden der entsprechenden GOP erläutert.

Mit der Aufnahme der drei neuen GOP 32851, 32852 und 32853 werden direkte nukleinsäurebasierte Erregernachweise für Erreger einer akuten gastrointestinalen Infektion, einer sexuell übertragbaren Infektion oder einer Atemwegsinfektion indikationsspezifisch zusammengefasst. Die bisherige Berechnung nach den GOP 32826, 32829, 32836, 32838, 32841 wurde in diesem Zusammenhang gestrichen.

Weitere Änderungen zum 1. Juli

Die Bewertungen der GOP 32824 (Quantitative Bestimmung der HIV-RNA) und 32827 (HCV-Genotyp) werden zum 1. Juli auf 89,50 Euro vereinheitlicht.

Der Zuschlag für bestimmte NAT-Nachweise nach der GOP 32859 wird in die Bewertungen der direkten Erregernachweise mittels Nukleinsäurenachweis integriert und die GOP 32859 wird gestrichen.

Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Änderungen unter anderem in den Überschriften zum EBM-Abschnitt 32.3.7, der ersten Anmerkung zu den GOP 32772 und 32773 und Anpassungen in den Ziffernkränzen der Kennnummern 32004, 32005 und 32006.

Für die Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des Kapitels 32.3 brauchen Ärztinnen und Ärzte wie bisher eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor.

Finanzierung Weiterentwicklung Mikrobiologie

Die Finanzierung der neuen und der weiterentwickelten Leistungen erfolgt innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Hierfür wird der Behandlungsbedarf bundesweit um insgesamt 5,75 Millionen Euro erhöht. Ein darüberhinausgehender Leistungsbedarf wird nach einer Überprüfung der Leistungsentwicklung ärzte- und kassenseitig hälftig geteilt.

Anpassungen zum 1. Oktober 2022

Zum 1. Oktober wird die GOP 32703 für den Antigennachweis von Neisseria gonorrhoeae mittels Immunfluoreszenz und/oder Immunoassay zugunsten der sensitiveren und spezifischeren Nukleinsäureamplifikationsverfahren gestrichen.

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