Experte Pelster schätzt Pläne des Landes Niedersachsen ein

Neues Krankenhausgesetz: Kleine katholische Häuser in Gefahr?

  • Noch vor der Landtagswahl im Oktober wird ein neues Krankenhausgesetz in Niedersachsen verabschiedet.
  • Kleine katholische Krankenhäuser sorgen sich um ihr Fortbestehen.
  • Experte Ulrich Pelster, Vorstand der Schwester-Euthymia-Stiftung Vechta, gibt seine Einschätzung ab.

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Große Aufregung bei kleinen Krankenhäusern im oldenburgischen Teil des Bistums Münster: Die Landesregierung will noch vor der Landtagswahl am 9. Oktober ein neues Krankenhausgesetz durch den Landtag bringen. Dessen Kern: weniger Krankenhäuser. Und wenn, dann größere. Das kann die Schließung kleiner Häuser bedeuten, auch der katholischen.

Ulrich Pelster hat diese Angst nicht. Als Vorstand der Schwester-Euthymia-Stiftung ist er verantwortlich für vier katholische Kliniken in Cloppenburg, Damme, Lohne und Vechta. Für diese Häuser sagt er: „Nein, das neue Gesetz macht uns keine Sorgen.“

Vechta und Lohne planen Zentralklinikum

Warum? Weil die Kliniken in Cloppenburg, Damme, Lohne und Vechta sich jeweils gezielt auf die Zukunft vorbereitet hätten. „Durch Zusammenarbeit und Schwerpunktsetzung.“ Insgesamt werden dort in 946 Betten Kranke versorgt, von rund 3.400 Mitarbeitenden.

Die Zusammenarbeit geht für das Marien-Hospital Vechta und das Franziskus-Hospital Lohne besonders weit: Sie sind auf dem Weg, sich an einem neuen Standort zu einem Zentralklinikum zusammenzuschließen, mit dann 450 Betten. Groß genug, um sich als „Schwerpunktkrankenhaus“ zu bewerben, wie es im neuen Gesetz heißen soll.

Spezialisierung rettet Bestand

Ulrich Pelster, Vorstand der Schwester-Euthymia-Stiftung in Vechta, die vier Krankenhäuser trägt. | Foto: Schwester-Euthymia-Stiftung
Ulrich Pelster, Vorstand der Schwester-Euthymia-Stiftung in Vechta, die vier Krankenhäuser trägt. | Foto: Schwester-Euthymia-Stiftung

Die Größe eines Hauses sei kein Selbstzweck, betont Pelster. Denn nur dann sei sichergestellt, dass ein Haus bestimmte Leistungen auch bezahlt bekomme – weil es sie oft genug durchführe. Ein Beispiel: Ein oder zweimal im Jahr eine Operation an der Bauchspeicheldrüse – das werde keine Krankenkasse bezahlen. Dort besteht man auf „Mindestmengen“. Auch eine Frage der Qualitätssicherung, betont Pelster. Solche Mindestmengen aber könnten nur größere Kliniken auch schaffen.

Groß genug seien die Kliniken in der Schwester-Euthymia-Stiftung alle, mit mindestens 250 Betten. Sie hätten aber auch frühzeitig Spezialgebiete eingerichtet, wichtig, um Patienten anzuziehen und besondere Einnahmen zu erzielen.

Neues Gesetz bedroht Krankenhäuser

Der Hintergrund: Krankenhäuser werden im Grunde wie Wirtschaftsbetriebe geführt, Kirchensteuern fließen dort nicht. Sie begleichen ihre Kosten aus den Einnahmen, die sie für ihre Leistungen erzielen. Und die hängen von der Zahl der Patienten und der Art der Behandlung ab. Diese Werte fallen bei kleineren Krankenhäusern oft deutlich niedriger aus als anderswo.

Gefährlich kann das für diese Häuser werden, weil das geplante Gesetz der Landesregierung erstmals die Möglichkeit gebe, Krankenhäuser „aktiv und rechtssicher“ aus dem Krankenhausplan zu nehmen. Bisher seien solche Versuche immer gescheitert, berichtet Pelster.

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