Das sächsische Kabinett hat den Entwurf eines neuen Krankenhausgesetzes verabschiedet. "Der Freistaat Sachsen soll über leistungsfähige und gut vernetzte Krankenhausstrukturen verfügen, in denen auch in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger medizinisch versorgt sind - und das qualitativ hochwertig", erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden. Dafür biete das neue Gesetz den rechtlichen Rahmen. Ab September soll sich der Landtag damit befassen. Das Ziel besteht darin, das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.

Das aktuell geltende Gesetz ist fast 30 Jahre alt. Mit Blick auf die demografische Entwicklung, den Fachkräftebedarf und die Digitalisierung bestand die Notwendigkeit, es umfassend zu novellieren. Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. In Sachsen stehen der Bevölkerung 78 Krankenhäuser zur stationäre Versorgung zur Verfügung.

SPD-Gesundheitsexpertin Simone Lang - eine ausgebildete Krankenschwester - stellte die Qualität der Versorgung in den Vordergrund. "Denn niemandem nützt ein Krankenhaus um die Ecke, in das man mit ungutem Gefühl reingeht, weil die nötige Erfahrung oder das nötige Personal vor Ort fehlen. Daher ist für uns klar, dass die Krankenhausnovelle weiterhin eine flächendeckende Grundversorgung vorsehen muss." Dabei sei es aber im Sinne der Patienten, spezialisierte Eingriffe nur an Schwerpunktstandorten durchzuführen. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf, die Qualitätssicherung und den nötigen Wissenstransfer sei eine deutlich stärkere Kooperation und Vernetzung zwischen den Krankenhäusern erstrebenswert.

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