Oldenburg/Vechta - Die Führung des katholischen Pius-Hospitals in Oldenburg sieht die zukunftsorientierte Entwicklung des Hauses als gefährdet an. Das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) in Vechta halte Absprachen von März zum Zusammengehen mit dem Evangelischen Krankenhaus nicht aufrecht, heißt es in einer Information an die Belegschaft. Damit reagiert das Pius auf ein Gutachten des Offizialats, das die geplante Fusion mit dem Evangelischen Krankenhaus in Oldenburg für unzulässig hält.
Haus mit 800 Betten
„Mit Bedauern teilen wir mit, dass das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta den Plänen für einen Zusammenschluss von Pius-Hospital und Evangelischem Krankenhaus Oldenburg in Form der Fusion zu einer neuen Gesellschaft und damit zu einem zukunftsträchtigen christlichen Krankenhaus mit 800 Klinikbetten eine Absage erteilt“, hieß es am Montag.
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Das Offizialat widerspricht. Es sei nicht richtig, dass das BMO dem Fusionsmodell eine Absage erteilt habe, teilten Finanzdirektor Michael gr. Hackmann und der Münsteraner Rechtsanwalt Gerd Möller als Beauftragte für die Gespräche mit dem Pius mit. Das BMO habe mit der Übersendung des Gutachtens keine Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des Fusionsmodells verbunden.
Neues Gutachten
Das Pius informiert die mehr als 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ein Gutachten, das Weihbischof Wilfried Theising und das Offizialat beim Braunschweiger Rechtsprofessor Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles in Auftrag gegeben haben. Das Offizialat leite aus dem Gutachten ab, dass eine Fusion der beiden Einrichtungen zu einem Krankenhaus nicht durch den Stifterwillen gedeckt sei, heißt es in der Information. Die Pius-Leitung erinnert an das Gutachten, das die Pius-Geschäftsführung bei dem Dresdener Rechtsprofessor Dr. Martin Schulte in Auftrag gegeben hatte. Das im März bekanntgewordene Gutachten hat keine Bedenken gegen die angestrebte Fusion geäußert.
Das Offizialat betont demgegenüber, es sei „Aufgabe der kirchlichen Stiftungsbehörde, die stiftungsrechtlichen Fragen eigenverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden“. Das erste Gutachten räume nicht alle Bedenken aus.
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Die Pius-Führung wirft dem Offizialat vor, von der gemeinsamen Erklärung vom 30. März abzuweichen. Dort sei der „Zusammenschluss auf Augenhöhe von Pius-Hospital und Evangelischem Krankenhaus Oldenburg“ bekräftigt worden. Es sei vereinbart worden, die weiteren Schritte zur Ausgestaltung gemeinsam voranzubringen, heißt es in der Information. Das Abweichen von der gemeinsam erarbeiteten Grundlage „trifft uns überraschend. Es gefährdet aus unserer Sicht die zukunftsorientierten Entwicklungsmöglichkeiten unseres Pius-Hospitals“. Nach Aussage von gr. Hackmann und Möller trifft die Schlussfolgerung, die Absprache werde nicht mehr aufrechterhalten, nicht zu. Die Stiftungsbehörde sei verpflichtet, rechtlich zwingende Vorschriften zu beachten.
Verwaltungsrat gefeuert
Anfang März hatte Weihbischof Theising in einem spektakulären Schritt den Verwaltungsrat des Pius wegen grober Pflichtverletzung abgesetzt und einen zweiten Geschäftsführer installiert. Daraufhin hatte sich das gesamte Haus einmütig gegen den Weihbischof gestellt. Aufgrund des massiven Drucks musste der oberste Repräsentant der katholischen Kirche im Oldenburger Land die Abberufung zurücknehmen.
Mit der angestrebten Fusion zu einem christlichen Krankenhaus wollen sich beide Seiten, die seit Jahren eng zusammenarbeiten, für die wachsenden Herausforderungen im Krankenhausbereich rüsten. Das Offizialat will am Pius als einem „katholischen Leuchtturm“ festhalten.
Aus Sicht von Weihbischof Wilfried Theising sollen die drei katholischen Pfarreien in Oldenburg näher an das katholische Krankenhaus rücken. Konkret schlägt das Offizialat in Vechta vor, den derzeit freien Sitz im Verwaltungsrat mit einem Mitglied der Pfarrei St. Willehad zu besetzen. Bislang ist der Pfarrer von St. Willehad geborenes Mitglied im Verwaltungsrat mit Vetorecht.
Das Offizialat erklärt, diese Regel sei nicht mehr „zeitgemäß und ausreichend“. Die Beauftragten des Offizialats für die Gespräche mit dem Pius, Finanzdirektor Michael gr. Hackmann und der Münsteraner Anwalt Gerd Möller, betonen: „Ein großer Schritt, wie ihn das Zusammengehen mit dem Evangelischen Krankenhaus auf Augenhöhe darstellt, soll und muss verbunden werden damit, die Beteiligung der Kirche in Oldenburg an diesem Werk herzustellen und auf Dauer zu festigen.“
Beim Pius ist dieser Vorstoß mit Verwunderung aufgenommen worden. Der Verwaltungsrat hat laut Stiftungssatzung das Recht, seine Mitglieder selbst zu berufen und die Amtszeiten selbstständig zu verlängern. Die Stiftungsaufsicht bestätigt die Personalentscheidungen lediglich.Zudem wird darauf verwiesen, dass aktuell Mitglieder aus dem Verwaltungsrat der Pfarrei angehörten – also dass über den amtierenden Pfarrer hinaus bereits eine weitere Vernetzung mit der Ortskirche in Oldenburg bestehe.