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17.08.2022 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Die professionelle Pflege lässt sich nicht täuschen – kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung!

Deutscher Pflegerat zum Referentenentwurf des Krankenhauspflege­entlastungsgesetzes

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die Bundesregierung mit einem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein Instrument zur Pflegepersonalbedarfsermittlung einführen möchte. Der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft ver.di haben die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) nach einem Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) entwickelt und dem Bundesministerium für Gesundheit bereits Anfang 2020 vorgelegt.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung vereinbart, zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig einzuführen, um schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Der nun vorliegende Referentenentwurf nimmt diese Intention allerdings völlig unzureichend auf und berücksichtigt wesentliche Vorschläge der Pflegeberufsverbände nicht. Die Chance für eine echte Perspektive auf mehr Patientensicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus werden damit bereits im Referentenentwurf verspielt.

Der Deutsche Pflegerat fordert erhebliche Nachbesserungen im folgenden Gesetzentwurf und Klarstellungen zu den vielen offenen Fragen: Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 müssen direkt benannt werden, der Intensivbereich muss beachtet werden, Krankenhäuser dürfen von der Pflicht zur Anwendung nicht ausgenommen werden und auch die sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung muss geregelt werden. Im vorliegenden Referentenentwurf bleibt tatsächlich sogar unklar, ob der Pflegebedarf Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein wird, obwohl dies ursprünglich die Intention der PPR 2.0 war.

Es stellt sich insgesamt die Frage, ob mit diesem Entwurf die Profession Pflege hinters Licht geführt werden soll. Aber die professionell Pflegenden lassen sich nicht täuschen. Der Deutsche Pflegerat wird mit seinen Mitgliedsverbänden kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus unterstützen.“

Weitere Informationen:

Pressemeldung des DPR vom 08.07.2022: Bundesgesundheitsministerium legt Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für PPR 2.0 vor

 

Ansprechpartnerin:

Christine Vogler

Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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