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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Vergütung für Reha-Verordnung angehoben

18.08.2022 - Die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird rückwirkend ab 1. Juli höher vergütet. Außerdem wird ein Zuschlag im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation eingeführt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.

Um den Zugang der Versicherten zu einer medizinischen Rehabilitation zu erleichtern, traten zum 1. Juli mehrere Änderungen, insbesondere bei der Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation, in Kraft. Auf die Arzt- und Psychotherapiepraxen kommen dadurch zusätzliche Aufgaben zu. So müssen sie vor jeder Verordnung die gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen von Versicherten einholen. Der Bewertungsausschuss hat daher den EBM angepasst.

Höhere Bewertung der GOP 01611

Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01611 für die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wird um 13 Punkte auf 315 Punkte (rund 35,49 Euro) angehoben. Dies vergütet den Mehraufwand, der den Arzt- und Psychotherapiepraxen unter anderem durch die neuen gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen von Versicherten entsteht.

Neue GOP 01613 bei geriatrischer Reha

Für die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation sind seit Juli mindestens eine rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose und mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen auf dem Verordnungsformular 61 anzugeben. Die Schädigungen, die aus den Diagnosen hervorgehen, sind durch zwei Funktionstests aus unterschiedlichen Schädigungsbereichen nachzuweisen.

Hierfür wurde mit der GOP 01613 ein neuer Zuschlag in den Abschnitt 1.6 EBM aufgenommen. Er ist mit 75 Punkten bewertet (rund 8,45 Euro), die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Die Berechnung ist einmal im Krankheitsfall durch folgende Fachgruppen möglich: Hausärzte, Fachärzte für Innere Medizin, Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Fachärzte des Gebiets Chirurgie, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Fachärzte, die nach Kapitel 16 und 21 EBM Leistungen abrechnen können.

KBV bietet PraxisInfo

Die PraxisInfo „Neues Reha-Formular ab 1. Juli: Zusätzliche Angaben bei geriatrischer Reha und Dokumentation von Einwilligungen“ fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

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