Corona-Betrug: Staatsanwaltschaft wendet sich an Gesundheitsministerium

Gegen mehrere Kliniken wird wegen Betrugsverdacht mit Freihaltepauschalen in Millionenhöhe ermittelt. Die Vorgänge erreichen jetzt die Politik.

Ein leeres Intensivbett.
Ein leeres Intensivbett.imago/ Max Stein

Der mögliche Millionenbetrug deutscher Kliniken mit Freihaltepauschalen erreicht die Politik. Wie die Berliner Zeitung berichtete, hat eine Gruppe aus Anwälten, Staatsanwälten und einem Richter Strafanzeige gegen zwei große deutsche Krankenhäuser im Raum Saarland eingereicht. Die Landesregierung teilt nun mit: „Von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet, das sich gegen Unbekannt richtet.“ Und weiter: „Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Zusammenhang mit einem Herausgabe- und Auskunftsersuchen an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie herangetreten.“ Das geht aus der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken Landtagsabgeordneten Astrid Schramm hervor (Drucksache 16/1926 (16/1898).

Als finanziellen Ausgleich für frei gehaltene oder auch zusätzliche Krankenhausbetten während der Corona-Pandemie hatten Kliniken im Saarland bis Mitte 2021 insgesamt rund 245 Millionen Euro bekommen, heißt es in der Antwort des Gesundheitsministeriums weiter. Die in der Summe enthaltenen Freihaltepauschalen für Intensivbetten wurden zumindest teilweise zu Unrecht ausgezahlt - davon sind die Juristen, die Strafanzeige gestellt haben, überzeugt.

Zunächst hatten die Kliniken für zusätzlich geschaffene Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit 50.000 Euro pro Bett erhalten. Ende November 2020 wurde dann auf eine Prämierung von Freihaltekapazitäten umgestellt. Die Juristen: „Von einem auf den anderen Tag wurden in Deutschland tausende von Intensivbetten abgeschafft. Nur mit dieser Reduzierung der Zahl der gemeldeten Intensivbetten wurden die Förderbedingungen erfüllt.“ Eine Belegung von mindestens 75 Prozent der Intensivbetten war Bedingung für den Erhalt der Freihaltepauschalen.

Die Juristen weiter:„ Je geringer also die absolute Zahl von Intensivbetten war, je eher erreichte deren Belegung die 75-Prozent-Marke.“ Die Strafanzeige richtet sich zum einen gegen die Geschäftsführer zweier Kliniken, zum anderen gegen namentlich nicht bekannte Personen, die laut Strafanzeige „mit der Ermittlung, Zählung und Mitteilung der Zahlen hinsichtlich der Intensivbetten“ befasst waren.

In der Anfrage von Astrid Schramm heißt es dazu: „Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen heute zweifelhaft ist, ob die von Krankenhäusern im Saarland gemeldeten und geförderten zusätzlichen Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit tatsächlich in vollem Umfang geschaffen worden sind, oder die Angaben über die Auslastung und Freihaltung von Intensivbetten tatsächlich stimmen?“ Die Antwort: „Der Landesregierung sind solche Fälle nicht bekannt.“

Auch der zur ARD gehörende Saarländische Rundfunk hat mittlerweile über die Ermittlungen berichtet. Die Staatsanwaltschaft wollte sich gegenüber dem SR am Montag nicht äußern. Auch auf eine Anfrage der Berliner Zeitung vergangene Woche hatte Staatsanwalt Dominik Degel lediglich geantwortet: „Ich muss Ihnen mitteilen, dass aus Gründen des Verfahrensschutzes gegenwärtig keine Auskünfte erteilt werden können.“