Nach Klagen von Studierenden Ruhr-Uni Bochum distanziert sich „ausdrücklich“ vom Kopftuchverbot an Uniklinik

Bochum · Die Ruhr-Universität Bochum unterstützt seine Studierenden beim Kampf gegen Diskriminierung und ein allgemeines Kopftuchverbot an den Krankenhäusern der St. Elisabeth Gruppe. Die Position der „Katholischen Kliniken Rhein-Ruhr“ stehe „nicht im Einklang mit den Werten der RUB“.

  Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei (Symbolbild).

 Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei (Symbolbild).

Foto: dpa/Martin Schutt

Das schrieben RUB-Rektor Professor Martin Paul und die Prorektorin für Diversität, Professorin Isolde Karle, in einer gemeinsamen Stellungnahme auf der Website der RUB. Man distanziere sich „ausdrücklich“ von der Haltung der Klinik-Gruppe. Über die Vorgänge dort sei man „irritiert“, hieß es weiter.

Die Ruhr-Uni Bochum habe sich mit „der Charta der Vielfalt“ verpflichtet, „einer Vielfalt von wissenschaftlichen Diskursen und weltanschaulichen Perspektiven Ausdruck zu verleihen. Sie betrachtet diese Diversität als Gewinn für die Universität und ihre akademische Gemeinschaft“. Unmissverständlich droht das Rektorat damit, die Zusammenarbeit mit dem Marien-Hospital als Teil des Universitätsklinikums zu beenden, sollte keine Lösung gefunden werden. „Die RUB ist bestrebt, Diskriminierung zu reduzieren und nach Möglichkeit zu verhindern - sowohl im Verhalten der Studierenden und Bediensteten als auch in der Kommunikation in Forschung und Lehre; sie erwartet dies auch von den mit der Universität durch Kooperationsverträge verbundenen Institutionen.“

Auslöser der harschen Reaktion der Uni-Leitung waren Medienberichte über Klagen von Medizin-Studierenden. Sie hatten in einem Schreiben an die Chefärztinnen und Chefärzte moniert, dass an den SEG-Einrichtungen Frauen, die ein Kopftuch tragen wollen, diskriminiert würden. Das beträfe auch Studentinnen, Praktikantinnen oder angehende Ärztinnen im Praktischen Jahr, die nach ihrem Studium an den Klinken keine Berufsperspektive sähen. In einem Fall hatte eine 24-Jährige, die nicht an der Uni studiert, ein Ergotherapie-Praktikum an einem der Krankenhäuser abbrechen müssen, weil sie während der Dienstzeit ein Kopftuch getragen hatte.

Auf dpa-Anfrage hatte der Geschäftsführer der Klinik-Gruppe, Theo Freitag, von einem „bedauerlichen Missverständnis“ gesprochen und „Fehler in der Kommunikation“ eingeräumt. In Gesprächen sei man nun bestrebt, das Problem aus der Welt zu schaffen, hieß es von beiden Seiten. Klare Forderung der Uni: Es müsse von der SEG sicher gestellt werden, „dass dort eine Unternehmenspolitik hinsichtlich Diversität und Inklusion umgesetzt wird, die mit den Werten und Regularien der RUB im Einklang ist“. Man sei zuversichtlich, dass in Kürze eine Lösung angeboten werden, so Uni-Rektor Paul.

(bsch/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort