Entwurf GKV-Finanzierungsgesetz

vdek: Maßnahmen sind guter Anfang, reichen aber nicht aus, um Finanzierungslücke zu schließen

Zu dem jetzt bekannt gewordenen Entwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut und wichtig, dass die Bundesregierung ein GKV-Finanzierungsgesetz auf den Weg bringt. Allerdings sind die im Entwurf skizzierten Maßnahmen nicht ausreichend, um die Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro zu schließen.“

Der vorliegende Entwurf ist differenziert zu betrachten: Positiv sind die Zusicherung eines weiteren – ab 2024 auch dynamisierten – zusätzlichen dauerhaften Steuerzuschusses in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen und die geplanten Maßnahmen im Arzneimittelsektor. Es bedarf aber weiterer Maßnahmen, um die Finanzlücke zu schließen. Wichtig ist daher, dass die angekündigte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Arzneimittel auf 7 Prozent vollständig umgesetzt und das hierfür notwendige Gesetzesverfahren zeitnah eingeleitet wird. Darüber hinaus muss die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag angekündigten kostendeckenden Beitragssatz für die Versorgung von ALG-II-Empfängern ebenfalls eine hohe Priorität zuordnen, um die Deckungslücke von rund 10 Milliarden zu Euro schließen.

Ziel muss sein, eine nachhaltige GKV-Finanzierung zu schaffen. Wir als Ersatzkassen werden daher den anstehenden Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten.

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