Schutzkonzepte und Ombudspersonen für anonyme Anzeigen Landtag verschärft Gesetz: Wie Saar-Kliniken für Patienten sicherer werden sollen

Der Landtag hat das Krankenhausgesetz verschärft. Kliniken brauchen künftig eine unabhängige Ombudsperson, die anonyme Anzeigen entgegennimmt.

Saarland: Landtag verschärft Krankenhausgesetz - Kliniken brauchen Ombudsperson
Foto: dpa/Fabian Strauch

Die saarländischen Krankenhäuser müssen in Zukunft stärkere Vorkehrungen treffen, um die Patientensicherheit zu verbessern und Missbrauchsskandale zu verhindern. Der Landtag hat dazu am Mittwoch eine Änderung des Krankenhausgesetzes beschlossen.

So müssen alle Krankenhäuser in Zukunft eine externe, unabhängige Ombudsperson beschäftigen. Erhält sie eine Anzeige, muss sie diese anonymisiert sofort an die Krankenhausleitung weitergeben, wenn der Verdacht auf eine Straftat oder einen Verstoß gegen Berufspflichten begründet scheint oder die Anzeige auf eine besondere Gefährdung der Patientensicherheit schließen lässt. Die Daten der anzeigenden Person und des betreffenden Patienten dürfen nur nach deren Zustimmung mitgeteilt werden.

Weiterhin schreibt das Gesetz nun vor, dass alle Kliniken ein Schutzkonzept erarbeiten müssen, das „die Würde, das Recht auf Selbstbestimmung und die körperliche Integrität der Patientinnen und Patienten, deren Angehöriger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtet“. Meldungen, die auf eine besondere Gefährdung der Patientensicherheit schließen lassen, muss das Krankenhaus sofort der Krankenhausaufsicht mitteilen. Zudem ist nun vorgeschrieben, dass Krankenhauspersonal, das regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss.

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