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Neues zum Pflegebudget!

Von den Schiedsstellen Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg liegen neue Entscheidungen zur Finanzierung der Pflege vor:

StaLa-Meldung 2018 nicht zwingend

Die Schiedsstelle Mecklenburg-Vorpommern hat mit Zwischenbeschluss vom 1. Februar 2022 (Az. 03/2021) entschieden, dass die Meldung an das Statistische Landesamt (StaLa) 2018 zur Ermittlung des Referenzwerts zwar grundsätzlich vorzulegen ist, jedoch Raum dafür besteht, dass das Krankenhaus darlegt, dass nicht als Pflegekraft gemeldete Beschäftigte pflegebudgetrelevant sind. Liegt die StaLa-Meldung nicht mehr vor, so ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Darlegungslast. Das Krankenhaus kann den Personalbestand 2018 dann anhand einer vom Geschäftsführer unterschriebenen Aufstellung nachweisen, differenziert nach den verschiedenen Berufsgruppen.

Nicht zwingend Buchung unter Dienstart 01

Die Schiedsstelle Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 15./16. März 2022 (Az. 01/21) entschieden, dass das für den Referenzwert 2018 maßgebliche Pflegepersonal zwar grundsätzlich unter der Dienstart 01 (DA 01) nach der KHBV gebucht sein musste. Es ist jedoch Raum dafür, dass ein Krankenhaus darlegt, dass bisher nicht in der DA 01 gebuchte Beschäftigte – ganz oder anteilig – in Wahrheit doch im Jahr 2018 pflegebudgetrelevant tätig waren.

Sonstige Berufe/Personal ohne Berufsabschluss

Die im Referenzwert 2018 enthaltenen Vollkräfte sind in Euro voll im Pflegebudget zu berücksichtigen. Es findet auch bei den sonstigen Berufen und beim Personal ohne Berufsabschluss keine Abgrenzung nicht pflegebudgetrelevanter Tätigkeiten statt. Diese Abgrenzung ist damit nur bei den gekappten Vollkräften erforderlich, die im Rahmen der pflegeentlastenden Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Schiedsstelle Baden-Württemberg geht damit weiter als die bisherige Schiedsstellenpraxis aus anderen Bundesländern (insbesondere Mecklenburg-Vorpommern).

Im Ergebnis sind die Schiedsstellenentscheidungen zu begrüßen, da sie zutreffend auf die tatsächliche Beschäftigung von Pflegekräften im Jahr 2018 abstellen. Das Krankenhaus kann darlegen, dass die StaLa-Meldung und/oder die Buchung nach der KHBV unrichtig waren. Auch die 100 %ige Berücksichtigung von sonstigen Berufen und Mitarbeitern ohne Berufsabschluss ist gerechtfertigt.