Immer mehr Praxen arbeiten mit der Kodierunterstützung - Neue PraxisInfo zum Thema Dauerdiagnosen
31.03.2022 - Die Einführung der neuen Kodierunterstützung läuft weiter. Mit dem Software-Update für das neue Quartal erhalten weitere Praxen die Kodierunterstützung. Über 60 Prozent der Software-Hersteller haben diese inzwischen implementiert und zertifizieren lassen.
Die Kodierunterstützung wurde zu Jahresbeginn offiziell eingeführt. Seitdem arbeiten immer mehr Praxen damit. Spätestens ab Juli sollen alle Ärzte und Psychotherapeuten die Kodierunterstützung nutzen können. Denn die Softwarehäuser sind verpflichtet, die neuen Funktionen bis zum 30. Juni in ihre Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu integrierten und ihren Kunden bereitzustellen.
Hintergrund ist ein Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz: Danach musste die KBV verbindliche Vorgaben zum Kodieren erstellen und zum 1. Januar 2022 einführen. Ziel ist es, die Kodierqualität zu verbessern. Die KBV hat sich mit der Kodierunterstützung für eine EDV-technische Lösung entschieden, um den Praxen möglichst zusätzlichen Mehraufwand zu ersparen.
Die Anforderungen an die EDV, also was die neue Software können muss, sind unverändert. Dennoch wird für manche Praxen die eine oder andere Funktion neu sein, da in der Vergangenheit die Möglichkeit bestand, einige Funktionen der Software komplett abzuschalten. Aufgrund der von der KBV umzusetzenden gesetzlichen Vorgaben müssen nun alle Softwarefunktionen zur Kennzeichnung und Verwaltung von Dauerdiagnosen gleichermaßen für die Softwareanwender zur Verfügung stehen.
Unterstützung bei komplexen Krankheitsbildern
Die Kodierunterstützung soll vor allem bei komplexen Krankheitsbildern helfen, den passenden Kode zu finden. Dazu kombiniert sie bewährte und neue Funktionen – von der Suche bis zur Auswahl eines Diagnosenkodes. Basis ist und bleibt die ICD-10-GM.
So können Diagnosen, die in jedem Quartal für die Behandlung relevant sind, weiterhin als Dauerdiagnosen gekennzeichnet und verwaltet werden (mehr s. PraxisInfo). Eine neue unterstützende Funktion ist beispielsweise der Kodier-Check. Er steht für die Diagnosenbereiche Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks bereit.
Informationsangebot für Praxen
Die KBV stellt für Praxen ein umfangreiches Informationsangebot bereit. So gibt es ein Serviceheft in der Reihe PraxisWissen, in dem die Funktionen der Kodierunterstützung vorgestellt werden. Neu ist eine Praxisinformation ausschließlich zum Thema Dauerdiagnosen. Alle Materialien sowie weitere Informationen finden Interessenten auf der Internetseite der KBV.
Funktionen und Bausteine der Kodierunterstützung
Die Kodierunterstützung wird in der Praxissoftware bereitgestellt und kombiniert bekannte und neue Funktionen rund um die Kodierung. Sie bietet Praxen eine Lösung aus einer Hand – von der Suche bis zur Auswahl eines Diagnosenkodes. Denn alle Informationen der ICD-10-GM zum Kodieren sind in der Software enthalten. Langes Suchen oder Nachschlagen in Büchern oder im Internet, was bei komplexen Diagnosen der Fall sein kann, entfällt.
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Übersicht: Freitextsuche nach Kodes der ICD-10-GM
- Suche kann fachgruppenspezifisch angepasst werden, sodass nur eine Auswahl von Kodes angezeigt wird
- Freiwillige Nutzung
Beschreibung: Über die Kodesuche in der Praxissoftware können Praxen wie bisher Stichworte oder Kodes eingeben und bekommen Vorschläge angezeigt. Für eine schnellere und übersichtlichere Suche kann eine Fachgruppe voreingestellt werden, sodass nur eine spezifische Auswahl von Kodes angezeigt wird.
Aktion: Die Praxis kann den gefundenen Kode auswählen und übernehmen oder weitersuchen.
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Übersicht: Hinweise aus der ICD-10-GM, zum Beispiel zur Meldepflicht einer kodierten Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz
- Hinweise werden wie bisher beim Kodieren angezeigt
Beschreibung: Wurde ein Kode ausgewählt oder direkt eingegeben, zeigt die Software die in der ICD-10-GM hinterlegten Benutzungshinweise an (sofern vorhanden).
Beispiel: A37.0 Keuchhusten durch Bordetella pertussis: „Diagnosen dieses Kodes sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Regel meldepflichtig.“
Aktion: Die Praxis kann den Kode anpassen und/oder beibehalten und übernehmen.
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Übersicht: Hinweise aus der Verschlüsselungsanleitung des BfArM
- Kodebezogene Hinweise oder Anzeige als Gesamtdokument möglich
- Freiwillige Nutzung
Beschreibung: Künftig ist auch die Verschlüsselungsanleitung des BfArM hinterlegt, und die Praxis kann sich auf Wunsch einzelne Hinweise direkt bei der Kodeeingabe oder das Gesamtdokument anzeigen lassen.
Beispiel: Wird der Kode R55 G Synkope und Kollaps eingegeben, erscheint auf Wunsch der passende Hinweis zum Kapitel XVIII der ICD-10-GM Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, und es wird erläutert, dass diese Schlüsselnummern in der Regel nur verwendet werden sollen, wenn auch nach entsprechender Diagnostik oder in Verbindung mit einem Zusatzkennzeichen keine spezifischere Diagnose gestellt werden kann.
Aktion: Die Praxis kann den Kode anpassen und/oder beibehalten und übernehmen.
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Neu: Kodierregelwerk zur Plausibilisierung der gewählten Diagnosenkodes mit Hinweisen und Korrekturvorschlägen auf Basis der ICD-10-GM; zunächst für die Diagnosenbereiche: Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Bluthochdruckfolgen.
- Kodier-Check kann direkt beim Kodieren oder bei der Abrechnung durchgeführt werden
- Kodierregelwerk enthält obligate und fakultative Regeln für den Kodier-Check – fakultative Regeln können deaktiviert werden
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Funktion zur Kennzeichnung von Dauerdiagnosen sowie zur Verwaltung und Unterstützung bei der Übertragung in die Abrechnung bleibt erhalten.
- Freiwillige Nutzung
Ergänzend: Funktion zur Kennzeichnung von anamnestischen Diagnosen und deren Verwaltung und Unterstützung bei der Übertragung in die Abrechnung
- Freiwillige Nutzung
Diagnosenbereiche Herzinfarkt und Schlaganfall
Neu: Prüfung bei Kennzeichnung eines Kodes als Dauerdiagnose, inwieweit dieser dafür geeignet ist
- Hinweise werden beim Kodieren angezeigt
Neu: Quartalsübergreifender Dauerdiagnosen-Check – Kodierregelwerk zur Validierung der Patientendaten; prüft das dauerhafte Vorhandensein von Akutdiagnosen ebenfalls mit entsprechenden Hinweisen auf alternative Kodiermöglichkeiten
- Freiwillige Nutzung
Weitere Infos zu Dauerdiagnosen und anamnestischen Diagnosen
Aktuelle Übersicht zertifizierter PVS mit Kodierunterstützung
Praxen können in einer regelmäßig aktualisierten Liste der KBV nachsehen, ob ihr Praxisverwaltungssystem die Kodierunterstützung bereits eingebunden hat. Weitere Informationen erhalten sie bei ihrem PVS-Anbieter.