Schon das Amtsgericht hatte bei Thomas Breidenbach kein schuldhaftes Verhalten erkannt. Von allen Seiten kritisiert wurde im Prozess hingegen erneut die damalige Fördergeld-Vergabepraxis der Stadtverwaltung.
Schon das Amtsgericht hatte bei Thomas Breidenbach kein schuldhaftes Verhalten erkannt. Von allen Seiten kritisiert wurde im Prozess hingegen erneut die damalige Fördergeld-Vergabepraxis der Stadtverwaltung.