1. www.wn.de
  2. >
  3. Münster
  4. >
  5. Krankenhäuser und Krankenkassen im Münsterland verklagen sich immer öfter

  6. >

Sozialgericht in Münster

Krankenhäuser und Krankenkassen im Münsterland verklagen sich immer öfter

Münster

Das Sozialgericht in Münster hat 2021 so viele Klageeingänge wie nie zuvor verzeichnet. Der Grund: Die Zahl der sogenannten Krankenhausabrechnungsverfahren ist explodiert.

Von Jonas Wiening

Symbolbild: Die Krankenkassen und Krankenhäuser im Münsterland ziehen immer häufiger vor Gericht. Immer geht es um Abrechnungen.
Symbolbild: Die Krankenkassen und Krankenhäuser im Münsterland ziehen immer häufiger vor Gericht. Immer geht es um Abrechnungen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Sogenannte Krankenhausabrechnungsverfahren belasten immer häufiger das Sozialgericht in Münster. „2021 hatten wir eine exorbitante hohe Anzahl an solchen Fällen“, sagt Sozialgericht-Präsident Ulrich Scheer. Rund 3000 Klagen von Krankenhäusern aus dem Münsterland oder den Krankenkassen in Bezug auf Abrechnungen seien beim Gericht in 2021 eingegangen.

Eine Erklärung dafür hat das Sozialgericht nicht, zumal diese Entwicklung nur im Münsterland, insbesondere im Westen der Region sichtbar sei. Scheer sagt: „Die Sozialgerichtsbarkeit wird hier als Reparaturbetrieb für die misslungene Kommunikation zwischen Krankenhäusern und genutzt. Das ist eine Fehlentwicklung im System.“

Mit den Krankenhausabrechnungsverfahren hätten die Patienten nie direkt etwas zu tun. „Am Ende tragen aber halt immer die Versicherten die Kosten", sagt Ulrich Scheer, Präsident am Sozialgericht Münster.

Jahresbericht des Sozialgerichts

Das Sozialgericht Münster ist das erste Sozialgericht in Nordrhein-Westfalen, das komplett auf elektronische Akten umstellt. Das erklärte Präsident Ulrich Scheer am Donnerstag bei der Vorstellung des Jahresberichtes des Sozialgerichts. Ab dem 1. Mai sollen neue Verfahren nur noch in der sogenannten E-Akte angelegt werden.

Damit will das Sozialgericht nicht nur Papier einsparen und umweltfreundlicher arbeiten, sondern auch flexiblere Möglichkeiten für Mitarbeiter und Rechtsanwälte schaffen. „So können wir vielen Angestellten auch die Möglichkeit für Homeoffice anbieten“, sagt Ulrich Scheer. „Außerdem können mehrere Personen gleichzeitig die E-Akten einsehen. Wir erhoffen uns daher auch, dass Abläufe und Prozesse beschleunigt werden können“, ergänzt David Klein, Vizepräsident und Pressesprecher des Sozialgerichts.

In den vergangenen zwei Jahren habe sich in Sachen Digitalisierung viel getan. So sei nicht nur die E-Akte auf den Weg gebracht worden, sondern auch die Möglichkeit geschaffen worden, dass Beteiligte auch online per Video an den Verfahren teilnehmen können. „Aufgrund der Pandemie hat der Gesetzgeber dafür schnell die Rahmenbedingungen geschaffen“, sagt Gerichts-Präsident Ulrich Scheer. Besonders Rechtsanwälte würden die Möglichkeit häufig in Anspruch nehmen. Für mehr Fälle hätte die Corona-Krise am Sozialgericht nicht gesorgt. „Nur ganz vereinzelt hatten wir mit Verfahren zu tun, die sich konkret um das Virus drehen“, sagt David Klein.

Startseite