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Warten auf die Novellierung Neue GOÄ: Preisverhandlungen laufen noch

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte gibt es weiterhin keinen Zeitrahmen. Für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte gibt es weiterhin keinen Zeitrahmen. © Ralf – stock.adobe.com
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Seit Jahren steht eine Novellierung der 1982 erlassenen und seitdem wenig geänderten Gebührenordnung für Ärzte auf der Agenda der Ärzteschaft und der Politik. Es ist jedoch eine Dauerbaustelle mit allen Problemen. Bauabschluss: ungewiss.

Die Probleme um die derzeitige  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nahm die Opposition im Bundestag zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Der aktuelle Bedarf an Leistungen sei bei Weitem nicht mehr abgebildet, was wiederholt zu Abrechnungsstreitigkeiten führe, bemerken Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und die CDU/CSU-Fraktion. Sie wollen deshalb wissen, wann es zur Umsetzung einer novellierten GOÄ kommt.

„Die aktuell gültige Fassung der GOÄ bildet das aktuelle medizinische Leistungsgeschehen weder hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen noch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen adäquat ab“, bestätigt die Regierung in ihrer Antwort (20/3103). Darüber hinaus bestehe aufgrund der veralteten GOÄ grundsätzlich eine Schieflage der Bewertungen zugunsten technischer Leistungen.

BÄK und PKV-Verband erarbeiten Vorschlag

Laut Regierung sind die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV-Verband) derzeit dabei, einen gemeinsamen Vorschlag für eine GOÄ zu erarbeiten, „der als fachliche Grundlage für eine Modernisierung herangezogen werden könnte“. Die Verhandlungen über die Preise seien aber noch nicht vollständig abgeschlossen, heißt es. Sobald der gemeinsame Vorschlag von BÄK und PKV-Verband vollständig vorliegt, soll dieser geprüft und entschieden werden, ob bzw. inwieweit eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage erfolgen kann. Ein Zeitrahmen wird nicht genannt.

Laut Regierungsantwort sollen bei einer GOÄ-Entscheidung mögliche Auswirkungen auf das duale Versicherungssystem berücksichtigt werden. Einen spezifischen dringen Anpassungsbedarf durch die Digitalisierung sieht die Regierung nicht: „Ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen und Diensten können im Wesentlichen bereits basierend auf den Abrechnungsempfehlungen der BÄK über die GOÄ abgerechnet werden.“

Entwurf einer neuen GOÄ existiert bereits

Unkommentiert bleibt in der Antwort der Hinweis der Fraktion, dass bereits ein zwischen BÄK, PKV und Beihilfekostenträgern ausgehandelter GOÄ-Vorschlag vorliegt, der im Mai auf dem Deutschen Ärztetag dem Bundesgesundheitsminister überreicht wurde und zu dem Professor Dr. Karl Lauterbach eine vorurteilsfreie Prüfung des Entwurfs zugesichert hatte. Dieser Entwurf beinhaltet laut Fraktion ein modernes Vergütungssystem u.a. mit Förderung der sprechenden Medizin und einer umfassenden Abbildung von Leistungen aus den Bereichen E-Health und Digitalisierung.

Medical-Tribune-Bericht

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