Hoffen auf BeschwerdeTodesurteil für die Adus-Klinik ist gesprochen
Der Kanton streicht die Klinik von der Spitalliste, gewährt aber eine Gnadenfrist bis Ende 2023. Adus droht nun mit einer Beschwerde.
Nun ist es definitiv: Die Adus-Klinik kommt nicht mehr auf die Spitalliste des Kantons. Dies teilte Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli in einer Medienkonferenz am Donnerstagmorgen mit. Für den Gesundheitsdienstleister aus Dielsdorf ist das ein herber Schlag, da er ab Ende 2023 keinen Leistungsauftrag mehr erhält. Und ohne Leistungsauftrag zahlen die Krankenkassen nicht für die Behandlung von Grundversicherten. Die Klinik sieht sich deswegen in ihrer Existenz bedroht.