Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Lauterbach gibt Finanzminister Lindner Mitspracherecht bei Zahl der Klinikpflegekräfte

Finanzminister Christian Lindner und die FDP setzen sich immer wieder gegen Gesundheitsminister Karl Lauterbach durch.

Finanzminister Christian Lindner und die FDP setzen sich immer wieder gegen Gesundheitsminister Karl Lauterbach durch.

Berlin. Seit Jahrzehnten ist es politische Praxis, dem Bundesfinanzminister möglichst wenig Mitspracherechte bei Belangen der Krankenversicherung zu geben, um eine Gesundheitsversorgung nach Kassenlage zu verhindern. Doch ausgerechnet unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der derartige Risiken bestens kennt, wird nun für Finanzminister Christian Lindner (FDP) eine Eingriffsmöglichkeit geschaffen, die es in dieser Form bisher nicht gibt: Künftig soll der Kassenwart detailliert mitbestimmen können, wie Patienten im Krankenhaus versorgt werden. Konkret geht es um die Festlegung, wie viele Pflegekräfte in Kliniken eingesetzt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das ergibt sich aus dem überarbeiteten Entwurf für ein „Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz“ von Lauterbach. Der Entwurf, der aktuell zwischen den Ressorts abgestimmt wird, liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Darin heißt es im Unterschied zu ersten Entwürfen aus dem Gesundheitsministerium, Einzelheiten der neu geplanten Personalbemessung würden durch Rechtsverordnung „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen“ festgelegt. Das betreffe unter anderem die Bestimmung des Pflegebedarfs eines Patienten, die Anzahl der in einer Station einzusetzenden Pflegekräfte und die Zusammensetzung des Pflegepersonals je nach beruflicher Qualifikation.

Eigentlich soll das Gesetz die Arbeitsbedingungen verbessern

Mit dem Gesetz will Lauterbach eigentlich die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege durch konkrete Personalvorgaben verbessern, um den Beruf attraktiver zu machen und damit den akuten Fach­kräftemangel zu lindern. Entscheidet nun aber der Finanzminister mit, kann das Gesetz möglicherweise nicht die gewünschte Wirkung entfalten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Dass Lindner ein Mitspracherecht durchgesetzt hat, ist aus seiner Sicht folgerichtig: Schließlich fließen bereits Steuergelder in Milliardenhöhe in die gesetzliche Krankenversicherung. Das neue Personalgesetz könnte erhebliche Mehrkosten verursachen: Nach früheren Berechnungen wird von einer notwendigen Aufstockung um 40.000 bis 80.000 Pflegekräfte ausgegangen.

Im Gesetzentwurf werden der zusätzliche Personalbedarf und damit die Mehrkosten nicht genannt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass für eine Pflegekraft Lohnkosten in Höhe von jährlich rund 65.000 Euro einkalkuliert werden müssen. Bei 40.000 Stellen beliefen sich die Kosten dann auf 2,6 Milliarden Euro. So viele zusätzliche Pflegekräfte gibt es allerdings derzeit nicht auf dem Arbeitsmarkt. Insgesamt sind in der Kranken­pflege rund 700.000 Menschen beschäftigt.

Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK Plus

„Wir werden immer mehr zum Spielball der Politik“: Krankenkassen müssen wieder um ihr Vermögen bangen

Rainer Striebel, Chef der AOK Plus, übt scharfe Kritik am Umgang der Politik mit den gesetzlichen Krankenkassen. Wiederholte Vermögensabschöpfungen führten dazu, dass Haushaltspläne „mehr auf Kante“ genäht werden müssten. „Wo soll da noch die Motivation herkommen, überhaupt angemessene Reserven für schwierige Zeiten aufzubauen?“, fragt Striebel.

Neues System zur Bedarfsermittlung

Konkret plant Lauterbach ab 2024 die verbindliche Einführung eines Systems, mit dem der Personalbedarf anhand des tatsächlichen Pflege­aufwands für die Patientinnen und Patienten bestimmt werden soll. Dabei werden die Patienten täglich je nach Pflegebedarf in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt, denen Minutenwerte zugeordnet sind. Dadurch ergibt sich für jeden Patienten eine bestimmte Zeit, aus der der Personalbedarf einer Station insgesamt abgeleitet werden kann. Aus der Differenz zwischen Ist- und Sollbesetzung lässt sich dann die konkrete Personal­situation eines Krankenhauses ablesen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach den Plänen von Lauterbach wird nach der Einführung des Systems die erlaubte Abweichung zur Sollstärke des Personals schrittweise reduziert. Alle konkreten Vorgaben sollen per Rechtsverordnung festgelegt werden, bei denen der Finanzminister künftig mitentscheiden darf.

Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige