Bessere Besetzung mit Pflegekräften: KGSH kritisiert Gesetzesentwurf
Kliniken sollen neue verpflichtende Vorgaben für eine bessere Besetzung mit Pflegekräften bekommen. Doch die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein kritisiert den Gesetzesentwurf aus Berlin.
Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) kritisiert den Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Personalbemessung auf den Krankenhausstationen. Es störe ihn, dass die Verordnung nur im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium erlassen werden könne, sagte Patrick Reimund, Geschäftsführer der KGSH. "Das sieht doch sehr nach Personalbemessung nach Kassenlage aus. Wir sehen auch, dass die Krankenhäuser Umsetzungsprobleme bekommen werden. Das heißt, wenn sie Stellen, die grundsätzlich notwendig sind, nicht besetzen können, dann sollen sie am Ende Sanktionen hinnehmen müssen, das heißt Strafzahlungen leisten müssen", sagte Reimund.
Kritik auch von Krankenkassen und Verband der Universitätsklinika
Die Techniker Krankenkasse (TK) bezeichnete die geplante Personalbemessung als puren Aktionismus. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) warnten vor zusätzlichen Mehrausgaben in unkalkulierbarer Höhe. Der Verband der Universitätsklinika kritisierte, mit der Personalbemessung werde lediglich der bekannte Fachkräftemangel dokumentiert, aber kein zusätzliches Personal gewonnen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, eine angemessene Personalausstattung sei unerlässlich für eine Würde wahrende Krankenpflege.
Ziel: Tatsächlichen Pflegeaufwand bestimmen
Konkret sieht der Gesetzentwurf die stufenweise Einführung des Instruments zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) vor, das von Deutscher Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di entwickelt wurde. Mit seiner Hilfe soll der tatsächliche Pflegeaufwand für die Patientinnen und Patienten in jedem Krankenhaus bestimmt werden. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und die Versorgung der Patienten in den Kliniken zu verbessern - und auch den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Der Gesetzentwurf kommt noch in den Bundestag und Bundesrat.
Die neuen Regeln für die Personalbemessung in Krankenhäusern sollen ab 2025 bundesweit gelten. Bis dahin sollen sie zwei Jahre getestet werden. Auch Kliniken in Schleswig-Holstein haben sich laut Krankenhausgesellschaft für die Testphase ins Spiel gebracht.