Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Behandlungen in Krankenhäusern in bestimmten Fällen künftig auch ohne Klinikübernachtung ermöglichen. Es gebe in Deutschland zu viele Fälle stationärer Behandlungen, die gar nicht stationär gemacht werden müssten, sagte Lauterbach in Berlin. Würde das geändert, wären auch nicht mehr so viele Betten nötig. Auch Pflegepersonal in der Nacht könnte damit eingespart werden.

Im Vergleich zu den Nachbarländern habe Deutschland eine um rund 50 Prozent höhere Bettenkapazität und eine ebenfalls rund 50 Prozent über dem Durchschnitt liegende Quote von vollstationären Behandlungen, sagte Lauterbach. In Deutschland sei das Problem, dass etwa eine Krebsbehandlung nur dann als Krankenhausfall abgerechnet werden könne, wenn der Patient auch in der Klinik übernachte. "Das wollen wir jetzt beseitigen." Eine solche Tagesbehandlung solle dann weiterhin per Fallpauschale abgerechnet werden können.

Am Wochenende nach Hause

Lauterbach äußerte sich anlässlich eines Berichts der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung. Die Kommission empfiehlt, es den Krankenhäusern spätestens zum 1. Januar 2023 zu ermöglichen, "sämtliche bislang vollstationär erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen, soweit dies medizinisch vertretbar ist".

Demnach soll eine Tagesbehandlung über einen oder mehrere Tage erfolgen können, Unterbrechungen für maximal zwei Tage am Stück etwa am Wochenende auch mehrfach möglich sein. Die Krankenhäuser sollten gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten nach medizinischen und pflegerischen Kriterien in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Tagesbehandlung in Betracht kommt.

Laut Bericht werden in den europäischen Nachbarländern Behandlungen, die ohne Krankenhausübernachtung möglich seien, von den Kliniken zunehmend ambulant vorgenommen. Dazu zählten etwa Operationen oder onkologische Behandlungen. Dies gebe es in Deutschland nur in geringem Maße, etwa in der Psychiatrie und in wenigen anderen Einzelbereichen. "Die Möglichkeit einer Tagesklinikbehandlung muss bislang vom Krankenhaus aufwendig beantragt werden, ohne Anspruch auf eine Genehmigung", heißt es in dem Papier der Kommission.