150 Beschäftigte betroffen Nach Kündigung: Das rät die Arbeitskammer den EVK-Beschäftigten jetzt

Saarbrücken · An Weihnachten haben knapp 150 Beschäftigte des Evangelischen Krankenhauses ihre Kündigungen erhalten. Jetzt hat sich die Arbeitskammer des Saarlandes zu dem Vorfall geäußert – und den Betroffenen Hoffnung gemacht.

 Ende März schließt das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken. 150 Mitarbeiter haben Heiligabend von der Kreuznacher Diakonie ihre Kündigung erhalten.

Ende März schließt das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken. 150 Mitarbeiter haben Heiligabend von der Kreuznacher Diakonie ihre Kündigung erhalten.

Foto: BeckerBredel

Die Kreuznacher Diakonie hatte an Weihnachten etlichen Mitarbeitern – laut der Gewerkschaft Verdi geht es um 150 Fälle – des Evangelischen Krankenhauses (EVK) in Saarbrücken die Kündigung ausgesprochen. Wie die Arbeitskammer des Saarlandes mitteilt, hätten sich seit Jahresbeginn bereits etliche Beschäftigte, die von den Kündigungen betroffen sind, an die Beratungsabteilung der Arbeitskammer gewandt.

„Es handelt sich hierbei um sehr komplexe Schreiben mit mehreren Komponenten, die von einer Anhörung zur Umsetzung bis hin zur Kündigung reichen. Sie lassen für Betroffene kaum erkennen, was für Konsequenzen tatsächlich auf sie zukommen und welche Entscheidungsgrundlagen zu berücksichtigen sind“, warnt die Arbeitskammer.

Arbeitskammer: Schreiben der Diakonie enthalten unzumutbare Forderungen

Zudem enthielten die Schreiben teilweise unzumutbare Umsetzungsvorgaben, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme im über 140 Kilometer entfernten Bad Kreuznach oder in Kirn, was von Saarbrücken aus ebenfalls nicht unter einer Fahrzeit von unter 80 Minuten pro Weg zu erreichen ist. Dazu sei – für den Fall, dass sich diese Umsetzungen nicht über eine einfache Anweisung durchsetzen lassen sollten – jeweils eine Änderungskündigung ausgesprochen worden.

 Beatrice Zeiger von der Arbeitskammer des Saarlandes erklärt, wie sich die Beschäftigen des evangelischen Krankenhauses jetzt gegen die Kündigungen wehren können.

Beatrice Zeiger von der Arbeitskammer des Saarlandes erklärt, wie sich die Beschäftigen des evangelischen Krankenhauses jetzt gegen die Kündigungen wehren können.

Foto: Arbeitskammer/Holger Kiefer

Die Arbeitskammer rät: „Gegen diese Änderungskündigungen sollten die Betroffenen im Zweifel vor dem 13. Januar 2023 eine Klage beim Arbeitsgericht Saarland einreichen, um nicht ein Wirksamwerden dieser Kündigungen zu riskieren.“ Denn nach Ablauf einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigungen könne man sich möglicherweise nicht mehr gegen die geplanten Zumutungen wehren, teilt die Arbeitskammer mit.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein christlicher Träger seinen langjährigen Beschäftigten pünktlich zum Weihnachtsfest extrem komplexe Schreiben mitsamt einer Kündigung zukommen lässt. Nicht nur dieser Termin der Zustellung ist problematisch, die Betroffenen haben aufgrund der Feiertage und damit geschlossenen Beratungseinrichtungen, Gewerkschaftsbüros und Anwaltskanzleien auch weniger Chancen, sich rechtzeitig beraten zu lassen“ erklärt Beatrice Zeiger, die Geschäftsführerin der Arbeitskammer und Leiterin der Beratungsabteilung.

Saarland: So stehen die Chancen laut der Arbeitskammer

„Da die Kündigungen ihrer Form nach bereits rechtlich problematisch sind und die korrekte Beteiligung der Mitarbeitervertretung mehr als fraglich ist, bestehen durchaus Chancen, sich gegen das Vorgehen der Kreuznacher Diakonie zu wehren“, betont Beatrice Zeiger.

Insgesamt ist aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes das geschilderte Vorgehen der Kreuznacher Diakonie weder als wertschätzend noch fair zu bezeichnen. Es lasse zudem den christlichen Ansatz vermissen. Wer so mit engagierten Kräften in der Pflege umgehe, der fördere mit diesem Beispiel sicher nicht den Zuwachs an künftigen Fachkräften in dem von Personalmangel geprägten Bereich und trage vielmehr aktiv zum Pflegenotstand bei, so Zeiger abschließend.

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