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»Patient Krankenhaus«: Lage bleibt kritisch

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Wetteraukreis (red). Derzeit scheint es, als nähmen Bund und Land viel Geld in die Hand, um Krankenhäuser finanziell zu unterstützen. »Leider sind die zur Verteilung des Geldes ausgewählten Instrumente zu stumpf für einen erfolgreichen Ausgang der Operation, die damit misslingen muss«, fasst GZW-Geschäftsführer Dr. Dirk M. Fellermann seine Kritik am Umgang der Politik mit der Krise der Krankenhäuser zusammen.

Sechs Milliarden Euro Energiekostenausgleich vom Bund, Erhöhung der Investitionsmittel des Landes, Steigerung des Landesbasisfallwertes (Grundlage der Vergütung der Behandlungskosten) um 4,32 Prozent - dies sehe solange positiv aus, bis man sich die Einzelheiten der Regelungen anschaue, sagt Fellermann. Beispiel Energiekostenausgleich: Der Bund stellt sechs Milliarden bereit, doch die vorgesehene Aufteilung (4,5 Milliarden für Energiekostensteigerungen, 1,5 Milliarden für gestiegene Sachkosten) sei genau verkehrt herum.

Wird das Geld auch abgerufen?

Durch langfristige Lieferverträge und die Gaspreisbremse sei fraglich, ob die 4,5 Milliarden Euro überhaupt abgerufen würden. Dagegen seien die Preise für medizinischen und sonstigen Sachbedarf durch die Decke gegangen, sodass die durchschnittlich zu erwartenden Zahlungen von knapp 800 000 Euro pro Krankenhaus für einen Ausgleich kaum ausreichen dürften.

Beispiel Investitionskosten: Die Erhöhung der Fördermittel für Krankenhausinvestitionen durch das Land Hessen auf 380 Millionen Euro im Jahr 2023 und 390 Millionen Euro im Jahr 2024 sei »ein wichtiger und lobenswerter Schritt«, erklärt Fellermann.

»Die Baukosten und Kosten für Medizintechnik galoppieren jedoch gerade davon, sodass nach wie vor eine große Lücke bleibt«, die von den Krankenhäusern aus dem laufenden Betrieb heraus nicht geschlossen werden könne. Geplanten und zukünftigen Investitionen fehle damit die solide Finanzierung.

Ruf nach einem Masterplan

Beispiel Erhöhung des Landesbasisfallwertes: Der Landesbasisfallwert, die Grundlage der Vergütung von Krankenhausbehandlungen, erhöhe sich in Hessen um den gesetzlich maximal möglichen Wert von 4,32 Prozent - die Inflationsrate und damit auch die Kostensteigerungen für eine Krankenhausbehandlung lägen dagegen bei über acht Prozent. Die Möglichkeit eines tatsächlichen Inflationsausgleichs über den Landesbasisfallwert sei durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz aber gerade erst gestrichen worden.

»Dieses letzte Beispiel zeigt sehr gut eines der Grundprobleme bei der Finanzierung der stationären Gesundheitsversorgung: Es wird immer wieder an den gerade öffentlich diskutierten Symptomen herumgedoktert, mal geht es dabei rein in die Kartoffeln, dann geht es wieder raus aus den Kartoffeln. Für den ›Patienten Krankenhaus‹ fehlt ein Masterplan, ein interdisziplinär erstelltes, ganzheitlich, nachhaltig wirkendes Therapiekonzept«, betont der GZW-Geschäftsführer. Ohne eine grundsätzliche Beseitigung der chronischen systemischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser werde jede Reform Stückwerk bleiben und die befürchtete Insolvenzwelle gerade kleiner Krankenhäuser sehr schnell »vom Schreckgespenst zur Realität werden«, warnt Fellermann. FOTO: RED

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