Wettbewerb :
Preisabsprachen für medizinische Hilfsmittel

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Die Bildung einer solchen Anbietergemeinschaft sei nach dem derzeitigen Ermittlungsstand „unvereinbar mit dem Kartellverbot“, sagte Amtspräsident Andreas Mundt.
Das Kartellamt mahnt Anbieter-Verbände ab.

Das Bundeskartellamt vermutet verbotene Preisabsprachen für Rollatoren, Sitzhilfen, Orthopädie-Technik und viele andere Hilfsmittel in medizinischer Pflege und Reha. Die Bonner Wettbewerbshüter gehen deshalb gegen eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Hilfsmittelverbänden vor und haben diese am Mittwoch kartellrechtlich abgemahnt. Spätestens seit September 2021 soll die ARGE für ihre Unternehmen einheitliche Preisaufschläge gefordert und vielfach auch gegenüber den Krankenkassen durchgesetzt haben.

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