Digital Health: Spezifikation für digitale Identitäten veröffentlicht

Die Gematik hat ihre Spezifikationen für die digitale Identität im Gesundheitswesen veröffentlicht. Diese soll es in Zukunft analog zur Versichertenkarte geben.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Gematik GmbH hat die Spezifikationen für die digitalen Identitäten im Gesundheitswesen veröffentlicht, die für Krankenkassen als Grundlage dienen. In Zukunft sollen die digitalen Identitäten die Erweiterung der Telematikinfrastruktur – zur Anbindung an das Gesundheitsnetz – vorantreiben. Mit der heute veröffentlichten Spezifikation ist "vorerst nur" die Anmeldung bei der E-Rezept-App oder der elektronischen Patientenakte (ePA) über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (nPA) oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK 2.1) mit PIN möglich, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Bis zum 1. Januar 2024 sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten digitale Identitäten zur Verfügung zu stellen. Einige Krankenkassen wollen ihren Versicherten diese bereits Mitte oder Ende 2023 bereitstellen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen die digitalen Identitäten dann optional anstatt der elektronischen Gesundheitskarten zur Verfügung stehen. Damit soll ein Login über eine zentrale Stelle bei mobilen Anwendungen wie dem E-Rezept, den digitalen Gesundheitsanwendungen oder der elektronischen Patientenakte möglich werden. Sie soll dann auch für den Zugang zu Desktop- und Browser-Anwendungen genutzt werden können.

Wichtig für die Akzeptanz der Nutzer ist laut Maria Parsch, Produktmanagerin der Gematik, auch die Usability. Weit verbreitet ist es beispielsweise auch für Banking-Apps, dass Anwender sich mit ihrem Smartphone und biometrischen Daten bei den Apps anmelden können. Die gesetzlichen Weichen dafür im Gesundheitswesen gibt es allerdings nicht. Daher handelt es sich bei der veröffentlichten Spezifikation zunächst um eine Basis-Spezifikation. "Um den Einsatz der digitalen Identität vor Missbrauch zu schützen, ist die gängige 2-Faktor-Authentifizierung vorgesehen", heißt es von der Gematik. Zur 2FA ist bereits eine "einvernehmliche Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)" erfolgt.

Den Weg für die geplanten Erweiterungen der Spezifikationen ebneten die durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) veranlassten Anpassungen des Sozialgesetzbuchs 5. Damit sind künftig niedrigschwelligere Login-Möglichkeiten möglich, etwa die Anmeldung der Versicherten bei den Diensten ohne Karte. Für die sperrige Nutzung der E-Rezept-App musste sich die Gematik Kritik gefallen lassen, weil Patienten sich beispielsweise immer wieder neu in der E-Rezept-App anmelden und ihre sechsstellige PIN eingeben müssen.

Versicherte sollen daher künftig selbst ein anderes, angemessenes Schutzniveau auswählen können. Diesbezüglich arbeitet die Gematik bereits an einer einfacheren Variante, die ein vergleichbares Sicherheitsniveau hat wie Banking-Anwendungen. "Dazu gehören beispielsweise die Optionen, auf Karten bei der Anmeldung zu verzichten und biometrische Merkmale zu nutzen", sagt die Gematik. Sicherheit könne demnach gegen Bequemlichkeit eingetauscht werden. Dazu befinde sich die Gematik mit dem BfDI und dem BSI im Austausch. Vonseiten der Bundesärztekammer hatte es diesbezüglich bereits Kritik gegeben, da Ärzte befürchten, für den Datenschutz verantwortlich gemacht zu werden.

Für die Erstanmeldung bei einer der Anwendungen bleibt weiterhin eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte der Version 2.1 Voraussetzung – und damit ein umständlicher Registrierungsprozess. Damit dürfte der große Durchbruch der Anwendungen noch ausbleiben. Wer sich für die Dienste authentifizieren möchte, soll dies in Zukunft aber auch bei den Apotheken tun können. Derzeit finden dazu Verhandlungen statt.

(mack)