An Rhein und Ruhr. Unter bestimmten Voraussetzungen können Patienten einen Klinikaufenthalt durch die Übergangspflege verlängern. Das sind die Bedingungen.

Manchmal geht es ganz schnell: Ist die Behandlung eines Patienten im Krankenhaus abgeschlossen, wird er nach Hause entlassen. Das kann Patienten vor Herausforderungen stellen, vor allem, wenn eine zeitweilige Pflegebedürftigkeit vorliegt. Denn Kurzzeitpflegeplätze sind rar, ambulante Pflegedienste haben oft keine freien Kapazitäten mehr. Eine Lösung kann nun die Übergangspflege sein. Dabei kann der Patient auch nach Behandlungsabschluss bis maximal zehn Tage im Krankenhaus bleiben, um dort gepflegt zu werden.

Das, so sagen Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) und der Verband der gesetzlichen Krankenkassen (vdek), sei zwar auch bisher schon möglich gewesen. Doch bislang erhielten die Krankenhäuser keine Bezahlung von den Kassen dafür. Das ist seit November anders.

Krankenhäuser werden jetzt für die Leistung bezahlt

Nun erhalten sie einen Tagessatz für somatische Patienten in Höhe von 237,50 Euro, für psychiatrische Patienten 177,50 Euro. Um die Übergangspflege nutzen zu können, muss der Patient im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI angewiesen sein. „Wenn diese Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können, besteht der Anspruch auf Übergangspflege“, erklärt ein Sprecher des Krankenkassenverbandes. Informationen dazu gibt es bei den Krankenkassen.

Bleibt die Frage, wie sehr das Angebot nachgefragt wird. So gibt der Verband der Katholischen Krankenhäuser Düsseldorf auf Nachfrage an, die Übergangspflege nicht anzubieten – unter anderem, weil die personellen Kapazitäten fehlten. „Die Zahl der Betten ist dabei aktuell nicht das Problem, wohl aber in den meisten Krankenhäusern der anhaltende Personalmangel“, sagt ein Sprecher der Krankenhausgesellschaft zur NRZ. Wie hoch die Nachfrage nach der Übergangspflege ist, können allerdings weder die Krankenhausgesellschaft noch der Krankenkassenverband beziffern.

Kommt es zu einem „Rückstau“?

„Das ist eine Antwort auf die bestehenden Versorgungslücken im ambulanten Bereich. Es ist gut, dass eine Lösung gefunden wurde, damit die Krankenhäuser das abrechnen können. Bisher haben sie das auf eigene Kosten gemacht. Wir können die Patientinnen und Patienten nicht einfach auf die Straße setzen. Deswegen befürworte ich diese Regelung“, sagt Sandra Postel, geschäftsführende Vorsitzende der Pflegekammer NRW.

Aber es könne dazu führen, dass Patienten von Notaufnahmen oder Intensivstationen nicht auf andere Stationen verlegt werden können, weil dort die Betten belegt seien.

Das sieht die Krankenhausgesellschaft anders. „Die nur in besonderen Situationen gewährte Übergangspflege wird weder dafür sorgen, dass eine Patientin oder ein Patient länger auf der Intensivstation liegen müsste, noch dafür, dass stationär behandlungsbedürftige Personen abgewiesen würden“, sagt der KGNW-Sprecher gegenüber der NRZ. Prinzipiell meint Postel: „Es ist eine entlastende Maßnahme, um Kliniken nicht in wirtschaftliche Nöte zu bringen. Aber eine tatsächliche Lösung wären bessere ambulante Strukturen.“