Ein Pfleger legt in einem Krankenzimmer im Klinikum Stuttgart bei einem Patienten ein Messgerät an. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Deutliche Korrekturen gefordert

Kahlschlag bei Kliniken durch Krankenhausreform - Landkreise in Baden-Württemberg warnen

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Die Krankenhausreform des Bundes soll die Zukunft der Kliniken sichern. Doch Krankenhäuser, Städte und Landkreise warnen mit Blick auf die vorläufigen Planungen vor den Folgen.

In der Diskussion über eine große Krankenhausreform fordern die baden-württembergischen Landkreise erhebliche Nachbesserungen bei den bislang vorliegenden Empfehlungen des Bundes. "So, wie es die Expertenkommission der Bundesregierung am Reißbrett geplant hat, wäre ein Klinik-Kahlschlag vorprogrammiert", warnte der Präsident des Landkreistags und Tübinger Landrat, Joachim Walter. Die Reformvorschläge müssten grundlegend korrigiert werden, sonst könne die Gesundheitsversorgung immer mehr auf eine abschüssige Bahn geraten.

Kreise stehen vor Investitionen und Reformen

Die Kreise hätten in den vergangenen Jahren viel Geld in Um- und Neubauten gesteckt und müssten nun sicher sein, dass diese Investitionen nicht wirtschaftlich entwertet werden, sagte Walter. Außerdem stehen demnach viele Kliniken vor langfristig geplanten Investitionsentscheidungen oder Reformen. "Aufgrund der Ankündigung einer Krankenhaus-'Revolution' und der damit verbundenen Unsicherheit, droht nun ein Stillstand", warnte Walter. Der Bund müsse offen und ehrlich vorgehen und eng mit den Kliniken zusammenarbeiten. "Die Krankenhäuser müssen buchstäblich von Betroffenen zu Beteiligten werden", sagte Walter.

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Die Krankenhauslandschaft in Deutschland soll nach dem Willen von Bund und Ländern grundlegend umgestaltet werden. Im Mai 2022 nahm dazu eine Regierungskommission ihre Arbeit auf, um notwendige Reformen anzugehen. Die Gesetzespläne sollen darauf zielen, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Walter: Unterschiede bei der Klinikstruktur zwischen Ländern

Aus Walters Sicht ist es "grundfalsch, den Strukturwandel schematisch von Berlin aus verordnen zu wollen". Die Klinikstruktur unterscheide sich von Bundesland zu Bundesland, die Reform wirke sich daher auch nicht überall gleich stark aus. Baden-Württemberg habe bereits heute die geringste Bettendichte im Bundesvergleich und damit völlig andere Ausgangsvoraussetzungen als andere Länder. "Hätte Baden-Württemberg eine Bettenausstattung auf dem Niveau des Bundesdurchschnitts, gäbe es hierzulande 10.000 Krankenhausbetten oder 25 Krankenhäuser mit je 400 Betten mehr, und es müssten 1,6 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich aufgewendet werden", rechnete Walter zusammen.

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Wichtig sei es, noch vor einer Reform die Finanzen der Krankenhäuser in Ordnung zu bringen, um eine Insolvenzwelle zu vermeiden. Auch müssten die Länder die Planungshoheit behalten, fordert der Landkreistag in einem neuen Positionspapier zur Krankenhausreform. Die Versorgungsstufen müssten überarbeitet werden und kleinere Krankenhäuser in der Fläche mit ihren Fachabteilungen erhalten bleiben, um den ärztlichen Nachwuchs in der ambulanten Versorgung zu sichern. "Aus diesen Häusern heraus wagt man den Schritt in die Niederlassung", heißt es im Papier. Außerdem fordern die Kreise, dass bestehende Fachkliniken weiter eigenständig agieren können. "Es darf in diesem Bereich nicht zur Zwangsintegration in Standorte der allgemeinen Versorgung kommen."

"Basisvorschlag" soll mögliche Konsequenzen aufzeigen

Bund und Länder hatten bereits am Donnerstag zügigere Fortschritte zugesagt. Dazu soll nun ein "Basisvorschlag" erarbeitet werden, welche Konsequenzen sich aus Kernelementen der Reform vor Ort ergeben. So solle man sehen können, welche Kliniken profitierten oder in Probleme kämen und wie Effekte für die Versorgungssicherheit seien. Außerdem soll eine angestrebte Zuordnung von Kliniken nach unterschiedlichen Leistungsangeboten flexibler gehandhabt werden. Zugleich müssten jedoch Qualitätskriterien klar definiert werden, um bestimmte Leistungen überhaupt erbringen zu können, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

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