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Gesundheitssystem

Klinik streitet weiter für Versorgung von Extrem–Frühchen

Berlin / Lesedauer: 2 min

Der lange Kampf für den Erhalt der Versorgung von besonders kleinen Frühchen an der Mecklenburgischen Seenplatte hat den Bundestag erreicht. Bei einer Anhörung ließ das Ministerium wenig Bereitschaft zu Änderungen erkennen. Die Betroffenen geben aber nicht auf.
Veröffentlicht:27.03.2023, 15:23

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Bei einer Anhörung zum Behandlungsverbot für Extrem–Frühgeborene in Neubrandenburg haben Verantwortliche im Bundestags–Petitionsausschuss keine Bereitschaft zu Änderungen erkennen lassen. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Edgar Franke (SPD), wies am Montag in Berlin mehrfach darauf hin, Studien würden belegen, dass es für Patienten sicherer sei, wenn jährlich eine gewisse Mindestzahl an ähnlichen Fällen behandelt werde. Das bestritt unter anderem der Leiter der Kinderklinik am Dietrich–Bonhoeffer–Klinikum, Sven Armbrust. Er untermauerte fachlich, dass die Sterblichkeit bei Frühchen mit weniger als 1250 Gramm Geburtsgewicht auch in der jetzigen Klinikstruktur im Nordosten gesunken sei.

„Wir sind besser als Kanada oder Schweden, wo die Zentralisierung noch weiter vorangeschritten ist“, sagte Armbrust. Rund 90 Minuten dauerte die Anhörung. Sie war möglich, weil die Neubrandenburger mehr als 100.000 Unterschriften gegen die Schließung ihres „Perinatalzentrums Level 1“ und für den Erhalt der gesamten Frühgeborenenversorgung gesammelt hatten.

Die Krankenkassen hatten dem Klinikum ein Behandlungsverbot für Extrem–Frühgeborene ab Januar 2023 ausgesprochen. Die Klinik erreiche nicht die vorgegebenen 20 Fälle pro Jahr. Laut Armbrust hatte Neubrandenburg im Durchschnitt der letzten 10 Jahre vor der Corona–Pandemie 16 bis 20 solcher Fälle.

Die Neubrandenburger wollen aber nicht aufgeben. „Ein Kampf ist erst zu Ende, wenn er zu Ende ist“, sagte Klinikgeschäftsführerin Gudrun Kappich der Deutschen Presse–Agentur nach der Anhörung. Besonders die Krankenhausplanung müsse Ländersache bleiben.

Das Land MV hatte gefordert, dass es für Neubrandenburg eine Ausnahmegenehmigung geben soll. Das war von Krankenkassen und Ersatzkassen abgelehnt worden.

Im dünn besiedelten Mecklenburg–Vorpommern hatte das Land Klinik–Maximalversorger in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg bestimmt. Ohne die Extrem–Frühchenversorgung in Neubrandenburg, wo auch Eltern aus Vorpommern und dem Norden Brandenburgs betreut werden, müssen Eltern und Patienten nun viel weitere Wege in Kauf nehmen, etwa nach Berlin, Rostock, Schwerin und Greifswald, das noch eine Ausnahmegenehmigung hat.

„Es wäre schlimm, wenn bestehende und funktionierende Strukturen kaputt gemacht werden“, sagte Kappich. Sie freue sich, dass Bundestagsabgeordnete parteiübergreifend Unterstützung zugesagt hätten. Endgültig will der Petitionsausschuss erst später einen Beschluss fassen.