Krankenhaus-Schließung: Zwingt die Diakonie Mitarbeiter zur Kündigung?

Das Evangelische Stadtkrankenhaus Saarbrücken schließt Ende März

Das Evangelische Stadtkrankenhaus Saarbrücken schließt Ende März

Foto: Becker & Bredel/ullstein bild
Von: STEFFEN MEYER

Saarbrücken – Zum 31. März schließt das Evangelische Krankenhaus. Die meisten Mitarbeiter haben neue Stellen gefunden, mache klagen derzeit vor dem Arbeitsgericht. Bei einem kleinen Teil der Belegschaft soll der Noch-Träger des Krankenhauses, die Stiftung Kreuznacher Diakonie, mit Aufhebungsverträgen angeblich ein linkes Spiel treiben. Die Arbeitskammer des Saarlandes erhebt schwere Vorwürfe!

Die Arbeitskammer: „Die Kreuznacher Diakonie versucht derzeit im Rahmen der Schließung des Evangelischen Stadtkrankenhauses Saarbrücken, Mitarbeiter zum Abschluss von Aufhebungsverträgen mit teilweise existenzbedrohenden Nachteilen beim Bezug von Sozialleistungen zu nötigen.“ Starker Tobak!

Was steckt dahinter? Arbeitskammer-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger: „Beschäftigte, die aus familiären oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, die Arbeit - wie vonseiten der Stiftung gefordert - an weit entfernten Standorten wie Bad Kreuznach oder Kirn aufzunehmen, werden dazu gedrängt, Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.“

Die AK warnt: Auf keinen Fall kurzfristige Aufhebungsverträge unterschreiben! Grund: Finanzielle Nachteile drohen, z. B. könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren gehen. Oder Betroffene müssten sich auf eigene Kosten krankenversichern. Eine Handvoll Bald-Ex-Mitarbeiter hätten sich schon gemeldet, teilt die Kammer auf Anfrage mit.

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Die Kreuznacher Diakonie hatte sich im Zuge der Schließung schon mehrfach blamiert. So schickten sie die (Änderungs-)Kündigungen ausgerechnet an Heiligabend 2022 an die 150 Mitarbeiter. Und einem Chirurgen boten sie eine neue Stelle als Küchenhilfe an.

Die Stiftung Kreuznacher Diakonie bestreitet das Vorgehen. Eine Sprecherin zu BILD: „Wir weisen die Vorwürfe der Arbeitskammer des Saarlandes gegen die Stiftung Kreuznacher Diakonie in vollem Umfang zurück.“ Und weiter: „Die Stiftung Kreuznacher Diakonie hat keine Mitarbeitenden zum Abschluss von Aufhebungsverträgen genötigt oder gezwungen.“

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