DRG-Katalog 2023

Ersatzvornahme, die Zweite

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Ersatzvornahme, die Zweite
© ©Werner Krueper Foto + Film

GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben die Abstimmung des DRG-Katalogs für 2023 beendet – ohne Einigung und das zum zweiten Mal in Folge. Dissens gibt es wie in den vergangenen zwei Jahren darüber, wie viel Mehrkosten das Pflegebudget ausgelöst hat und welche davon "nicht erklärbar" sind. Kassen werfen den Kliniken "Doppelabrechnung" vor. Strittig sind außerdem die Zuwächse von Pflegekräften am Bett und in den "sonstigen Berufen". 

Das BMG hat bereits eine Summe in den Raum gestellt

Nun muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum zweiten Mal in Folge per Ersatzvornahme eingreifen. Schon für 2022 legte das BMG per Verordnung eine Normierung der Bewertungsrelation fest, die zu einer Absenkung der DRG-Erlöse führte. Das heißt, 2022 gab es für Krankenhäuser 175 Millionen Euro weniger. Für 2021 hatten sich DKG und GKV einvernehmlich auf eine Absenkung von 200 Millionen Euro geeinigt. Auch für 2023 werden sich die Kliniken auf eine Absenkung einstellen müssen. Im aktuellen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag noch verabschieden muss, stellt das BMG den Betrag von 415 Millionen Euro Mehrkosten in den Raum. Die Kliniken streiten diese Summe ab. Die Krankenkassen hingegen fordern nicht nur die 415 Millionen, sondern auch einen Ausgleich für Kostensteigerungen der Vorjahre. Insgesamt beträgt das "zu bereinigende Finanzvolumen" aus Sicht der GKV 1,14 Milliarden Euro. Es ist mit einem Verordnungsentwurf des BMG in den nächsten Wochen zu rechnen. Die Absenkung dürfte wohl irgendwo zwischen Null und 415 Millionen Euro liegen. 

Ansonsten: Konsens zwischen GKV und DKG

Abgesehen von diesem Dauerzwist haben sich DKG und GKV in allen anderen strittigen Punkten geeinigt. Geglückt ist der Wiedereinstieg in die Kalkulation nach der Covid-Pandemie, wie auch der klassifikatorische Umbau des Katalogs, an dem strukturell in den vergangenen Jahren wenig geändert worden war. Den Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2023) haben GKV, DKG und Private Krankenversicherung (PKV) im Einvernehmen verabschiedet. 

In einer ursprünglichen Version dieses Artikels hieß es, das Gesundheitsministerium habe bereits für 2021 mit einer Ersatzvornahme eingegriffen. Für dieses Jahr hatten sich DKG und GKV allerdings noch einvernehmlich auf eine Absenkung der DRG-Erlöse von 200 Millionen Euro geeinigt. 

Autor

 Jens Mau

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