Asklepios klagt gegen Uniklinik und Land Streit um Kinderherzzentrum vor Gericht

Bonn/Sankt Augustin · Die Klage von Asklepios, der Betreibergesellschaft der Kinderklinik Sankt Augustin, wird verhandelt: am kommenden Mittwoch geht es im Bonner Landgericht um die Schadensersatzklage von Asklepios gegen die Uniklinik Bonn und das Land NRW.

 Die Betreibergesellschaft der Kinderklinik in Sankt Augustin klagt gegen die Uniklinik Bonn und das Land NRW.

Die Betreibergesellschaft der Kinderklinik in Sankt Augustin klagt gegen die Uniklinik Bonn und das Land NRW.

Foto: Dylan Cem Akalin

Nun ist es so weit: Das Bonner Landgericht beschäftigt sich mit der Klage von Asklepios gegen die Uniklinik Bonn und das Land Nordrhein-Westfalen. Die Betreibergesellschaft der Kinderklinik in Sankt Augustin klagt auf Schadensersatz wegen der Errichtung des Kinderherzzentrums am Standort Venusberg, der Bereitstellung von Fördermitteln dafür durch das Land und der Abwerbung von Mitarbeitern durch die Uniklinik.

Das Land soll zudem wegen unterlassener Bedarfsplanung sowie wegen der „Missachtung des Grundsatzes der Trägervielfalt und des Vorrangs freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser“ Schadensersatz zahlen. Asklepios wirft dem Land im Wesentlichen vor, es habe 2015 und 2016 seine Anträge auf Bereitstellung öffentlicher Fördermittel nach dem Krankenhausgesetz wiederholt zu Unrecht abgewiesen und stattdessen der Bonner Uniklinik Fördermittel in Höhe von rund 350 Millionen Euro zugewiesen.

110 Millionen Euro für Bau und Einrichtung auf dem Venusberg

Rund 110 Millionen Euro aus dieser Förderung habe die Uniklinik dann für den Bau und die Ersteinrichtung des Kinderherzzentrums auf dem Venusberg genutzt. Dadurch sei eine Verdrängungssituation zu Lasten von Asklepios und der Kinderklinik in Sankt Augustin geschaffen worden.

Die Universitätsklinik Bonn wehrt sich und erhebt Widerklage gegen Asklepios, den Geschäftsführer und die Muttergesellschaft der Klägerin sowie deren Geschäftsführer, mit der sie die Unterlassung von aus ihrer Sicht falschen Behauptungen, unter anderem bezogen auf die Finanzierung und die Abwerbung von Personal verlangt.

Erste Verhandlung sollte schon 2021 sein

Die erste Verhandlung in diesem Verfahren war ursprünglich bereits für Januar 2021 vorgesehen und wurde dann vertagt. Den Streitwert des Verfahren hat die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts auf eine Million Euro festgesetzt.

Der Gerichtstermin ist geplant für Mittwoch, 26. Oktober, 12 Uhr, im Saalbau des Landgerichts Bonn.

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