Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will für 2023 per Rechtsverordnung eine Absenkung der DRG-Erlöse von 400 Millionen Euro festlegen. Eine entsprechende Ersatzvornahme hat das Ministerium formuliert. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll die Absenkung nun in die Entgeltkataloge für 2023 einrechnen.
Zuvor hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband den Katalog 2023 abgestimmt und in allen Punkten Einigkeit erzielt – bis auf das Thema Pflegebudget. Nachdem die Kosten fürs Pflegebudget im laufenden Jahr um 6,6 Prozent und im Vorjahr um fast 10 Prozent gestiegen waren, haben beide Seiten Berechnungen angestellt, wie viel von diesem Anstieg „unerklärlich“ ist.
Die DKG kam auf das Ergebnis Null, während die Kassen einen Betrag von 1,6 Milliarden Euro aufsummiert haben. Nun hat sich das Ministerium für eine Bereinigung von 400 Millionen Euro entschieden. 31 Millionen Euro davon seien im Datenjahr 2021 auf Umbuchungen und Verlagerungen von Pflegepersonal ins Pflegebudget zurückzuführen, heißt es in der Verordnung.
Bisher existiert ein Entwurf der Ersatzvornahme, sobald sie verabschiedet ist, tritt sie in Kraft.