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Klinikum Wilhelmshaven Neue Runde um Rauswurf des ärztlichen Direktors

Wilhelmshaven - Die Juristen finden im Zusammenhang mit dem Klinikum Wilhelmshaven keine Ruhe. Neben noch offenen zivilrechtlichen Verfahren um Gehaltszahlungen an die früheren Geschäftsführer Jörg Brost und Reinhold Keil startet am kommenden Montag eine neue juristische Runde um den Rauswurf des damaligen ärztlichen Direktors Prof. Dr. Kai Goldmann. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg inzwischen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen früheren leitenden Mitarbeiter des Klinikums wegen Titelmissbrauchs aufgenommen.

Erste Instanz gewonnen

In dem am Montag beginnenden Arbeitsgerichtsverfahren geht es um eine Kündigungsschutzklage des früheren ärztlichen Direktors Goldmann gegen eine zweite vom Klinikum ausgesprochene Kündigung. Goldmanns Klage gegen eine erste Kündigung hatte das Arbeitsgericht Wilhelmshaven stattgegeben und die Kündigung für unwirksam erklärt. Dagegen hat das Klinikum inzwischen Berufung eingelegt und eine weitere Kündigung ausgesprochen, die am Montag Gegenstand eines Gütetermins im Arbeitsgericht ist.

Dabei werden beide am Prozess beteiligte Seiten vom Arbeitsgericht befragt, ob sie sich eine gütliche außergerichtliche Einigung vorstellen können. Sollte das nicht der Fall sein, wird eine Hauptverhandlung anberaumt.

Parallel zu der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung gibt es zwei bereits länger andauernde Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg in diesem Zusammenhang. Eines steht nach Auskunft der Staatsanwaltschaft kurz vor dem Ende. Dabei geht es um den Vorwurf des Geheimnisverrats und der missbräuchlichen Verwendung von Patientenakten.

Bei dem zweiten Verfahren sind die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. In diesem Fall wird der Verdacht des Abrechnungsbetruges untersucht. Ob es in den beiden Ermittlungsverfahren am Ende zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren kommt, ist derzeit noch offen.


Falsche Angaben?

In dem jüngsten Ermittlungsfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei einen möglichen Titelmissbrauch durch einen ehemaligen leitenden Angestellten des Klinikums.

Die Ermittler prüfen den Verdacht, dass der entsprechende Mitarbeiter sich für eine leitende Position beworben und dabei falsche Angaben zu einem akademischen Grad gemacht habe. Die Bezeichnung habe er jedenfalls mehrere Jahre auch in der internen Kommunikation und bei Kontakten nach außen geführt.

Jürgen Westerhoff
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