Noch mehr Belastungen statt Krankenhauspflegeentlastung

Klinikverbund Hessen: KHPflEG geht an den wirklich notwendigen Regelungen und Reformen der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung weit vorbei

Nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen enthält das am 2. Dezember vom Bundestag beschlossene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eine Vielzahl von Einzelregelungen, die weitreichend in die Krankenhausbehandlung und -finanzierung eingreifen, an den wirklich notwendigen Regelungen und Reformen der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung jedoch weit vorbei gehen.

Viele wesentliche Regelungen seien nachträglich über Änderungsanträge erst kurz vor der abschließenden Beratung eingebracht worden. „Abgesehen davon, dass ich dieses Verfahren für intransparent und hinsichtlich demokratischer Beteiligungsmöglichkeiten bedenklich halte, fehlt es solchermaßen eingebrachten Regelungen auch an einer ausreichenden Diskussion und Folgenabschätzung“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Sie seien daher auch hinsichtlich ihrer fachlichen und handwerklichen Qualität bedenklich. „Ob beispielsweise Tagesbehandlung und Hybrid-DRG so dringend einzuführen sind, dass dieses Vorgehen zwingend und ein eigenes Gesetzgebungsverfahren nicht möglich gewesen wäre, möchte ich bezweifeln“, so Schaffert.

Das Gesetz zeige zudem ein deutliches Misstrauen in die Regelungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Viele der im Anschluss notwendigen konkretisierenden Regelungen würden entweder unmittelbar oder nach unrealistisch kurzer Frist als Ersatzvornahme auf dem Wege einer Rechtsverordnung durch das BMG vorgenommen. Auch dies sei ein grundsätzliches und demokratisch bedenkliches Problem, das durch den erstmalig ausdrücklich genannten Vorbehalt des Bundesfinanzministeriums noch verstärkt werde.

Auch bei der Einführung der Pflegepersonalregelung werden die Vorschläge aus der Praxis ignoriert und nicht die von Deutschem Pflegerat, VerDi und DKG entwickelte PPR 2.0 umgesetzt“, betont Schaffert. Selbst wenn im Ergebnis die von einem vom BMG zu bestimmenden Institut oder Sachverständigen entwickelte Personalbemessung ähnlich aussehen möge, werde es entscheidende und bereits im Gesetz angelegte Unterschiede geben. Dazu gehöre insbesondere, dass der Ganzhausansatz des PPR 2.0 Vorschlags auf einen kleinteiligen Stationsbezug heruntergebrochen und wie bereits bei der Pflegepersonaluntergrenzen­verordnung (PpUGV) die notwendige Flexibilität des Personaleinsatzes im Krankenhaus einschränken werde.

Die Fristenregelungen für die Budgetverhandlung werde zu einem erheblichen Mehraufwand aller Beteiligten einschließlich der Schiedsstellen führen, ohne dass darin ein höherer Zweck und maßgebliche Verbesserungen insbesondere im Hinblick auf Versorgung und Finanzierung zu erkennen sei. Vor allem werde damit nicht das inhaltliche Problem der Budgetverhandlungen angegangen, die völlig überfrachtet seien und noch mit weiteren Aufgaben und Regelungen belastet würden. „Dringend erforderlich wäre vielmehr ein Gesetz zur Entlastung und Entrümpelung der Budgetverhandlungen. Ich stelle beispielsweise in Frage, ob die aus einer Zeit der Befürchtung einer angebotsinduzierten Leistungsausweitung stammenden Verhandlungen über die Leistungsmenge überhaupt noch in einem Preissystem erforderlich sind“, meint Schaffert. Die Leistungssteuerung erfolge heute vielmehr über das mangelnde Personalangebot und die Struktur- und Qualitätskriterien für die Leistungserbringung. Schaffert habe dies in einem Beitrag in der Fachzeitschrift f&w näher erläutert

Die Vielzahl neuer Behandlungs- und Abrechnungsverfahren führe insgesamt zu Mehraufwand für die Krankenhäuser bei der Einführung entsprechender Strukturen und Organisation, bei administrativ Beschäftigten für die Abrechnung und bei den klinischen Beschäftigten für die Zuordnung, leistungskonforme Behandlung und vor allem Dokumentation.

Im Fazit geht das Gesetz an den wirklich notwendigen Regelungen und Reformen der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung weit vorbei!“ bewertet Schaffert das Ergebnis.

Auf der Internetseite des Klinikverbunds Hessen hat Schaffert eine Übersicht und Bewertung des Krankenhauspflegegesetzes bereitgestellt.

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