BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Wichtige Hinweise zum Download der amtlichen deutschen ATC-Klassifikation mit DDD

Mit dem Download der Dateien kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und dem BfArM zustande. Sie verpflichten sich dadurch, folgende Abgabebedingungen einzuhalten:

§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang

  1. Bei den vom BfArM herausgegebenen amtlichen deutschsprachigen Ausgaben der ATC-Klassifikation mit DDD handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

    Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie zeitlich befristet über die Nutzungsrechte an diesem Werk.

  2. Wollen Sie die Daten auszugsweise oder vollständig an Dritte weitergeben (vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen, zu deren Weitergabe an Dritte Sie sich verpflichten:

    Bei der auszugsweisen oder vollständigen Weitergabe der Daten an Dritte sind Änderungen der inhaltlichen Struktur und Normierung der ATC-Klassifikation mit DDD nicht gestattet. Insbesondere darf das amtliche Werk keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf verlagseigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht im amtlichen Text stehen. Vor der Erstellung einer Druckausgabe und deren Weitergabe müssen Sie Kontakt mit dem BfArM aufnehmen, da eine Reihe von Vorschriften zu beachten ist. In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen: Die Erstellung erfolgte unter Verwendung der Datenträger der amtlichen Fassung der ATC-Klassifikation mit DDD des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

  3. Die Fassung ist für die Anwendung auf Sachverhalte in der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet.

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Schäden, die durch Fehler bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der ATC-Klassifikation mit DDD entstehen, haftet das BfArM nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Es wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.
  2. Sie stellen das BfArM frei von Ansprüchen, die dadurch entstehen, dass Sie die Rechte Dritter bei der Vervielfältigung und Weitergabe von Daten nach § 1 Abs. 2 dieses Vertrages verletzen.

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