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Der Klinikverbund Allgäu über die geplante Krankenhausreform 

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Arzt mit Stethoskop als Fragezeichen
Hinter der versprochenen Revolution der Krankenhausreform steht noch ein Fragezeichen. (Symbolbild) © Panthermedia/Ronalds Stikans

Die Kranhausreform sei eine „schöne Absichtserklärung“, sagt Andreas Ruland, Geschäftsführer des Klinikverbunds Allgäu. 

Als Karl Lauterbach die Krankenhausreform ankündigte, sprach er von einer Revolution. Das große Ziel sei es, dass Kliniken Patienten mehr nach medizinischen und weniger nach wirtschaftlichen Kriterien behandeln. Im telefonischen Gespräch nahm Andreas Ruland, der Geschäftsführer des Klinikverbunds Allgäu, das Wort „Revolution“ nicht in den Mund. Er sprach von einer „schönen Absichtserklärung“. Weshalb gehen die Meinungen auseinander?

Krankenhausreform: Weshalb gehen die Meinungen auseinander?

Eine grundlegende Änderung der Reform ist, dass Krankenhausleistungen nicht mehr weitestgehend über Fallpauschalen finanziert werden sollen. Es sollen zusätzlich auch Vorhalteleistungen vergütet werden. Was heißt das? Durch das Fallpauschalensystem bestehe ein Anreiz, sehr viele – im Zweifelsfall auch unnötige – Operationen oder anderweitige Behandlungen durchzuführen (sogenannte Leistungs- oder Mengenanreiz), zudem insbesondere die Fallpauschalen abzurechnen, die besonders lukrativ seien – und, die weniger lukrativ Fachbereiche, wie die Kinder- und Jugendmedizin, zu schließen, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Darüber hinaus bestehe der wirtschaftliche Anreiz, Patientinnen und Patienten so früh wie möglich zu entlassen, um durch die Fallpauschale mehr einzunehmen, als die Behandlung gekostet hat („blutige Entlassung“). „Um die Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge zu unterstreichen und um den wirtschaftlichen Druck auf möglichst viele Behandlungsfälle zu senken, empfiehlt die Regierungskommission, künftig einen festen Betrag als Vorhaltekosten zu definieren“, lautet es in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.

Fragen bleiben offen

Für Ruland ist das „eine echte Diskussionsgrundlage“ sowie „gute Gedanken, die man begrüßen kann“. Aber es stecke noch nichts dahinter. „Es sind übergeordnete Formulierungen. Es ist nur die Absichtserklärung, die man beurteilen kann.“ Denn die Angabe wie hoch die Vorhalteleistungen konkret seien, das fehle komplett. Eine weitere Unklarheit sieht Ruland in der geplanten Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen. Dort gebe es juristische Unklarheiten.

Eine Frage, die noch geklärt werden müsse, sei, ob Krankenhäuser von Pflegekräften geführt werden dürfen. Das Hauptproblem sei aber, dass „die Reform auf ein strukturell unterfinanziertes System“ setze: „Die Reform beantworte keine Fragen zur Finanzierung der Betriebs- sowie zu notwendigen Investitionskosten.“ Deshalb könne man auch nichts über mögliche Schließungen im Klinikverbund Allgäu sagen.

Auf die Frage, ob Patienten durch die Reform mehr nach medizinischen und weniger nach wirtschaftlichen Kriterien behandelt werden, antwortete Andreas Ruland: „Auch heute schon behandelt der Klinikverbund seine Patientinnen und Patienten rein nach medizinischen Notwendigkeiten und Kriterien, und nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dies wird auch weiterhin der Versorgungsgrundsatz des Klinikverbundes sein, unabhängig von der Reform. Somit stellt der Klinikverbund heute und auch in Zukunft den Patienten mit seinen Bedürfnissen und Interessen an erste Stelle und in den Mittelpunkt.“

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