Patientenakte: Bundesrat macht Druck beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen müsse "zügig und umfassend" vorangetrieben werden, um Patientendaten besser zu verwerten, fordern die Länder.

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(Bild: bixstock/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat macht sich für eine beschleunigte, aber rechtssichere Digitalisierung im Gesundheitswesen und die sektorübergreifende Nutzung von Daten aus diesem Bereich stark. Er will mit einer entsprechenden, heute angenommenen Entschließung die Arbeiten an dem von der Ampel-Koalition geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorantreiben und sich inhaltlich frühzeitig in die Debatte einbringen. Digitale Prozesse sollen demnach "zügig und umfassend" eingeführt werden, um die medizinische Versorgung zu verbessern und das Innovationspotenzial Deutschlands auszuschöpfen.

"Die Gesundheitsdateninfrastruktur ist schnell, vernetzt und dezentral auszubauen", fordert die Länderkammer in der Resolution auf Initiative von Baden-Württemberg, Bremen und Berlin. Dabei gelte es, die bestehende Telematik-Infrastruktur (TI) zeitnah für den vorgesehenen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu "ertüchtigen". Das Patientenwohl müsse dabei im Vordergrund stehen. Die Standards zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung sollen laut Bundesrat so geregelt werden, "dass die Interoperabilität und damit die Nutzung für Versorgung und Forschung verbessert sowie ein reibungsloser Zugang und Austausch ermöglicht wird. "Silo-Strukturen" müssten aufgelöst werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) bezeichnen die Länder als "Dreh- und Angelpunkt für die Gesundheitsdatennutzung". Sie sollte grundsätzlich für alle Bürger eingerichtet werden. Um deren Entscheidungsfreiheit zu wahren, müsse die auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortete Widerspruchsmöglichkeit rasch eingeführt werden. Kritiker befürchten aber, dass die Patienten trotz Opt-out-Klausel zu pauschalen Zustimmungen für eine Ablage und Nutzung von Inhalten gedrängt werden.

Der Bundesrat, der parallel auch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit Digitalaspekten passieren ließ, drängt nun auf "technische, organisatorische und rechtliche Sicherungsmaßnahmen zur Minimierung der Risiken der Datennutzung" und wirksame Sanktionen bei Verstößen. Andererseits soll die Industrie einfacher auf Gesundheitsdaten zugreifen können, um fähig zu sein, innovativ zu bleiben und zum Gemeinwohl beizutragen.

(mack)