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Staatsanwaltschaft scheitert Freispruch für Delmenhorster Ex-Klinikchef

Er war einst Geschäftsführer der Delmenhorster Klinik: Thomas Breidenbach. Auch in dritter Instanz ist er nun vom Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen worden.
27.04.2023, 14:13 Uhr
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Freispruch für Delmenhorster Ex-Klinikchef
Von Gerwin Möller

Das Oberlandesgericht lehnte am Montag eine von der Staatsanwaltschaft eingebrachte Revision gegen zwei Freisprüche für Thomas Breidenbach ab. Die Staatsanwaltschaft war gegen den erstinstanzlichen Freispruch durch das Amtsgericht Delmenhorst schon in Berufung vor das Landgericht Oldenburg gezogen. Auch dort hatte man vor knapp einem Jahr den Prozess verloren. Acht Monate Haft auf Bewährung waren als Strafmaß gefordert worden. Auch das Oberlandesgericht folgte nun der Argumentation der Anklage nicht.

Thomas Breidenbach, früherer Geschäftsführer des Josef Hospitals in Delmenhorst, war in dem Prozess Subventionsbetrug vorgeworfen worden. Er soll 2016 als Geschäftsführer Fördermittel bei der Stadt Delmenhorst für die Anschaffung eines Nierensteinzertrümmerers beantragt und dafür 583.000 Euro bewilligt bekommen haben. Das Geld wurde dann aber nicht für das Gerät ausgegeben, sondern unter anderem für Löhne. Die Staatsanwaltschaft nannte das eine Zweckentfremdung und sprach von klassischem Subventionsbetrug.

Dem Angeklagten konnte man in keiner Instanz einen für eine Verurteilung notwendigen Vorsatz nachweisen. Das Gericht sah nicht einmal den Beweis erbracht, dass Breidenbach leichtfertig gehandelt hätte.

Der Vorwurf des Subventionsbetruges resultierte aus einer Zeit, als das Delmenhorster Klinikum und das Josef Hospital zu einem Klinikverbund mit mehreren Gesellschaften verschmolzen. Die unterstellte Tat sei der damaligen, gewaltigen Umstrukturierung geschuldet, argumentierte bereits das Landgericht. Breidenbach trage daran keine Verantwortung. Das Oberlandesgericht verwarf jetzt auch die von der Staatsanwaltschaft erneut beantragte Revision.

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