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Projekt von ADKA und DPhG

Wie klappt das Entlassmanagement?

Bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus können Informations- und Versorgungslücken entstehen. Verhindern sollen dies Maßnahmen wie Medikationspläne oder Entlassrezepte. Eine Arbeitsgruppe der ADKA und DPhG hat diese aus Sicht von Klinik- und Offizinapothekern beleuchtet. Beim ADKA-Kongress in Nürnberg stellte sie ihre Ergebnisse vor.
Carolin Lang
05.05.2023  16:30 Uhr
Wie klappt das Entlassmanagement?

Zum Hintergrund: Im Oktober 2017 trat der Rahmenvertrag Entlassmanagement in Kraft. In puncto Arzneimitteltherapie habe der Vertrag im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt, legte Professor Dr. Hanna Seidling, Leiterin der Kooperationseinheit Klinische Pharmazie am Universitätsklinikum Heidelberg, dar: »Zum einen wollte man sicherstellen, dass die Informationsweitergabe gesichert ist – sowohl an den weiterversorgenden Arzt als auch an den Patienten.« Das sollten ein Arztbrief einerseits und ein patientenverständlicher Medikationsplan andererseits sicherstellen. Zum anderen »sollten Versorgungslücken vermieden werden«, führte Seidling aus – mitunter durch die Möglichkeit, ein Entlassrezept auszustellen.

Wo stehen wir etwa fünfeinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags? Im Dunkeln, wie Seidling deutlich machte: »Wir wissen weder, wie welche Maßnahme umgesetzt oder genutzt wird, noch was Förderfaktoren und Barrieren sind.« Dies sei der Ausgangspunkt dafür gewesen, dass sich die Arbeitsgruppe formiert habe. Unter dem Leitsatz »miteinander voneinander lernen« hätten Krankenhaus- und Offizinapotheker dabei Ideen entwickelt, das Entlassmanagement zu optimieren, ergänzte Nadine Metzger, Apothekerin und DPhG-Vizepräsidentin. Vier Fokusgruppen widmeten sich je einer Maßnahme.

Medikationsplan

Thema in Fokusgruppe 1 war der Medikationsplan, der Patienten bei Entlassung aus dem Krankenhaus mitgegeben werden soll.  Anspruch auf einen solchen Plan haben Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen. Er soll Rx-Arzneimittel und Präparate der Selbstmedikation listen, ein einheitliches Format haben, vollständig, übersichtlich und patientenverständlich sein. Apotheken sind verpflichtet, den Medikationsplan auf Wunsch des Versicherten zu aktualisieren. »Letztlich will man damit den Informationsfluss verbessern«, erläuterte Metzger. »Wenn die Informationen besser fließen, wird auch die AMTS verbessert.«

In der Praxis würden Medikationspläne und vor allem der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) aber noch nicht flächendeckend genutzt. Zudem seien die Pläne häufig unvollständig, den Patienten fehle das Bewusstsein für den BMP und seine Notwendigkeit und die Aktualität des Plans korreliere mit der Fehleranfälligkeit. »Wir müssen das Patienten-Empowerment stärken und über den BMP aufklären – in den Kliniken und Offizinen«, appellierte Metzger.

Fakultative Informationen sollten häufiger ausgefüllt und die Aktualität der Pläne sowie die Patientenverständlichkeit zum Beispiel durch Piktogramme verbessert werden, so die Vorstellungen der Arbeitsgruppe. Als konkrete Maßnahmen erarbeitete sie, dass Kliniken den BMP als Standard etablieren und Offizinapotheker die Patienten aktiv ansprechen sollten: »Sie haben etwas aus der Selbstmedikation gekauft. Sollen wir das auf Ihrem Medikationsplan aktualisieren?«

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