Lauterbach-Plan

Plattform über Qualität der Kliniken zum April 2024 geplant

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Krankenhaus“ weist den Weg zur Klinik. (Symbolbild)

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Krankenhaus“ weist den Weg zur Klinik. (Symbolbild)

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Berlin. Ab 1. April 2024 müssen die deutschen Krankenhäuser umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen auf einer Internetplattform veröffentlichen. Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe der Bundesregierung eines „Krankenhaustransparenzgesetzes“ für die Ampelfraktionen hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte einer derartige Plattform im Rahmen der Verhandlungen über die Klinikreform angekündigt, weil die Bundesländer Teile seiner Reformideen nicht mittragen wollten.

Um die Krankenhausbehandlung für die Patientinnen und Patienten transparent zu machen, würden zum 1. April 2024 in einem Transparenzverzeichnis Informationen bezogen auf Krankenhausstandorte im Internet veröffentlicht, heißt es. Dabei gehe es insbesondere um das jeweilige Leistungsangebot, die personelle Ausstattung und um Qualitätsdaten. Dazu gehören dem Entwurf zufolge auch Informationen über die Rate der Komplikationen und der Todesfälle.

Mehr Transparenz

„Mit dem Gesetzentwurf werden Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland nachhaltig gestärkt“, heißt es in dem Entwurf. Durch die Veröffentlichung der Informationen solle sich jeder über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren können. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet“, wird im Entwurf argumentiert.

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Obwohl die Länder den Reformplan von Lauterbach abgelehnt hatten, die Krankenhäuser sogenannten Versorgungsstufen („Levels“) zuzuordnen, soll diese Einteilung nun in dem neuen Transparenzregister vorgenommen und veröffentlicht werden. Mit den Levels sind Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen gemeint – von der wohnortnahen Grundversorgung bis zu Maximalversorgern wie bei Universitätskliniken.

„Damit soll Patientinnen und Patienten eine niedrigschwellige Einschätzung dazu ermöglicht werden, wie das Leistungsspektrum an dem betreffenden Krankenhausstandort grundsätzlich einzuordnen ist, ob eher komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden“, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung. Für jede Klinik soll zudem das gesamte Behandlungsangebot dargestellt werden, differenziert nach 65 Leistungsgruppen.

Krankenhausgesellschaft übt Kritik

Mit der Einteilung über das Transparenzsystem hofft Lauterbach offenbar, dass die Patienten dann selber entscheiden, welches Krankenhaus das richtige ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übte allerdings scharfe Kritik und nannte das Vorhaben einen „massiven Eingriff in die Planungskompetenz der Länder“.

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