Interview: Krebsregister als Vorreiter im Gesundheitsdatenraum

Onkologische Patientenakten und Tumorkonferenzen: Hier erprobte Verfahren zum Datenaustausch können als Blaupause im kommenden Gesundheitsdatenraum dienen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 20 Kommentare lesen
Lesezeit: 12 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Im Gespräch mit heise online berichten Antje Swietlik, Geschäftsführerin des Instituts für digitale Gesundheitsdaten und dessen Chief Information Officer Philipp Kachel darüber, wie Gesundheitsdaten in medizinischen Registern so ausgewertet werden können, dass sie Behandlungsverläufe verbessern.

Das Institut für digitale Gesundheitsdaten in Mainz setzt mit Modellprojekten Impulse auf Bundesebene. Die gemeinnützige Einrichtung ging 2023 aus dem Krebsregister Rheinland-Pfalz hervor. Diesen Wandel hatte die SPD-Landespolitik in den vergangenen Jahren über eine wissenschaftsfokussierte Gesundheitspolitik vorangetrieben. Das Bundesland hatte bis 2021 in der Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern die Sprecherfunktion zum Thema Krebsregister. Auf Betreiben von Rheinland-Pfalz wurde bereits 1997 deutschlandweit auch das Kinderkrebsregister auf den Weg gebracht.

heise online: Im März hat sich das Krebsregister Rheinland-Pfalz umbenannt in das Institut für digitale Gesundheitsdaten. Was steckt hinter der Namensänderung?

Antje Swietlik: Wir machen mehr als nur das Krebsregister, das wir natürlich weiterführen. Im Zuge der Corona-Pandemie kam die Impfdokumentation hinzu. Im Geschäftsbereich Impfdokumentation RLP übernehmen wir, über das Thema Impfen hinaus, auch noch weitere Projekte aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes in enger Kooperation mit der Landesregierung und planen auch weitere medizinische Register zu führen und diese teilweise auch mit bundesweitem Zuschnitt und Beratung anzubieten. Wichtig ist, dass wir als unabhängige gGmbH weiterhin gemeinnützig arbeiten.

Inwieweit nimmt das Institut eine bundesweite Vorreiterrolle ein?

Antje Swietlik: Wir haben uns schon sehr früh mit Digitalisierung und Automatisierung befasst. Somit konnten wir als erstes der 15 Landeskrebsregister die Förderkriterien erreicht, die von den gesetzlichen Krankenkassen als Förderungsvoraussetzung aufgestellt wurden. Wir sind das einzige Krebsregister, das mit ISO 9001- und 27001-Zertifizierungen in den Bereichen Qualitätsmanagement und IT-Sicherheit vorweisen kann – im Zuge dessen lassen wir auch regelmäßig Penetrationstests durchführen.

Institut für digitale Gesundheitsdaten gGmbH​

Das Institut für digitale Gesundheitsdaten gGmbH entstand 2023 aus der 2015 gegründeten Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH und beschäftigt 103 Mitarbeiter.

  • In einem Geschäftsbereich betreibt das Institut das gesetzlich vorgeschriebene klinisch-epidemiologische Krebsregister, das flächendeckend stationäre und ambulante Patientendaten zu Tumorerkrankungen erfasst. Basis ist das Landeskrebsregister-Gesetz von 2016. Der zweite Geschäftsbereich Impfdokumentation RLP unterstützt die Arbeit des Public-Health-Sektors durch Prozesse und Systeme der effizienten Digitalisierung, Übermittlung und Auswertung von Daten.
  • Jedes Jahr erhält das Landeskrebsregister 450.000 Krebsmeldungen. Von den 4,2 Mio. Einwohnern in Rheinland-Pfalz erkranken jedes Jahr 28.000 Menschen neu an Krebs.
  • 2020 wurde das Krebsregister mit der Gestaltung der IT-Prozesse im Rahmen der Covid-19-Impfkampagne beauftragt, womit ein zweiter Geschäftsbereich entstand.
  • Weitere neue Geschäftsbereiche wie etwa das Führen medizinischer Register sollen erschlossen werden.

Wo wollen Sie künftig Arbeitsschwerpunkte setzen?

Ein großes Anliegen ist das Thema Datenpoolung über Landesgrenzen hinweg. Hier geht es um Kooperation, nicht um Konkurrenz. Wir müssen uns beispielsweise darum kümmern, weil wir auch für KI-gestützte Auswertungen große Datenmengen brauchen. Hier wollen wir zu weiteren Erkrankungen eng mit anderen Bundesländern zusammenarbeiten. Für seltene Erkrankungen etwa ist eine Datenpoolung unglaublich wichtig, um etwa Evidenzlücken schließen zu können.

Philipp Kachel: Wir können mit Ideen, Projekten und mit Kooperationen mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz DFKI aus Kaiserslautern unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen nutzen, um solche Themen voranzubringen. Das ist vielleicht in anderen Bundesländern noch nicht möglich. Man erlebt dann auch einen Aha-Effekt bei den Projektpartnern.

Antje Swietlik ist Geschäftsführerin des Instituts für digitale Gesundheitsdaten in Mainz. Philipp Kachel ist dessen Chief Information Officer.

(Bild: Institut für digitale Gesundheitsdaten)

Wo haben Projekte in Rheinland-Pfalz Veränderungen auf Bundesebene angestoßen?

Antje Swietlik: Die Registrierung von Hauttumoren. Es gibt verschiedene Arten von Hauttumoren, die mit zunehmendem Alter häufiger auftreten – und das mit unterschiedlichen Prognosen. Wir haben in enger Zusammenarbeit mit Dermatologen festgestellt, dass viele Hautveränderungen nur deshalb registriert wurden, weil sie meldepflichtig waren. Die Masse an Meldungen führte dazu, dass viele nicht mehr ausgewertet wurden. Wir haben daher in Rheinland-Pfalz ein Modellprojekt gestartet, in dem wir weniger gravierende Hautkrebsvarianten nicht mehr registrieren. Wir konzentrieren dafür auf die malignen Melanome, die wirklich gravierende Auswirkungen haben.

Was hat sich damit verändert?

Das Feedback der Dermatologen war sehr gut. Das Modellprojekt aus RLP wurde inzwischen in einem Gesetz auf Bundesebene überführt, weil der Dokumentationsaufwand erheblich reduziert wurde.

Philipp Kachel: In einem Pilotprojekt mit einer großen Krankenkasse bringen wir Daten aus dem Krebsregister mit den Abrechnungsdaten der Krankenkasse zusammen. Die Abrechnungsdaten und Behandlungsdaten sind bisher ja zwei Welten.

Ist das das Verfahren, das das Gesundheitsdatennutzungsgesetz jetzt einführen will?

Ja, genau. Die Ergebnisse des Projekts werden wir hoffentlich Anfang 2024 veröffentlichen und damit auch Best-Practice-Empfehlungen aussprechen können.

Können Sie etwas dazu sagen, ob Sie in dem Datenabgleich einen Mehrwert erkennen konnten? Die Abrechnungsdaten gelten ja als zu ungenau, als dass sie für Prognosen genutzt werden könnten.

Philipp Kachel: Der Gesetzgeber hat uns eine flächendeckende Krebsregistrierung auferlegt – wir sollen damit also auch den gesamten Behandlungsverlauf erfassen. Aber was sind hier 100 Prozent? Hier helfen uns die Kassendaten, um Lücken im Behandlungsverlauf zu schließen. Beispielsweise gibt es Operationen, die noch nicht an uns gemeldet wurden. Für die Qualität unserer Datenauswertungen ist es essenziell, dass wir alle Daten zu Therapien erhalten. Die Krankenkassen hingegen erhalten Daten nur punktuell zum Zeitpunkt der Abrechnung. Sie haben hier die Chance, die eigene Datenqualität zu erhöhen, um etwa eine genaue Krebsdiagnose aufzunehmen, die vom Krebsregister kommt. Diese gegenseitige Bereicherung wird gerade auch im Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes kritisch diskutiert.

Das Gesetz soll ja Krankenkassen ermöglichen, Empfehlungen auszusprechen.

Davor haben die Kassen etwas Respekt, weil sie ja die Limitierungen ihrer Daten kennen. Über so einen Datenabgleich könnte man Abhilfe schaffen.

Dreh- und Angelpunkt ist hier also die Verbesserung der Datenqualität. Wo setzen Sie noch an?

In zwei parallelen Pilotprojekten gleichen das Krebsregister Rheinland-Pfalz und das Klinische Krebsregister Niedersachsen KKN ihre Daten mit anderen medizinischen Registern ab. Das Krebsregister Rheinland-Pfalz gleicht die Daten mit dem Multiple-Sklerose-Register in Hannover ab, das KKN mit dem Rheuma-Register. Gerade bei langen Behandlungsverläufen möchte man herausfinden, ob bestimmte Medikamente auch onkologische Nebenwirkungen haben.

Warum ist hier ein Datenabgleich sinnvoll?

In der Regel ist es heute so, dass das Multiple-Sklerose-Register die Meldungen von seinen Patienten nicht mehr erhält, weil sie nur noch in der Onkologie sind. Wenn wir hier die Daten in einer gesicherten Umgebung zusammenführen, so wie es dann auch später beim BfArM sein soll, können auch dazu Forschungsfragen beantwortet werden. Niedersachsen macht dasselbe mit dem Rheuma-Register.

Wo sehen Sie hier den strategischen Wert?

Wir sehen uns an, ob wir dieselben Verfahren nutzen können – und diese dann auf ganz Deutschland ausweiten können. Wir hätten dann praktisch eine schöne Blaupause für die Verknüpfung von Krebsregistern und anderen medizinischen Registern.

Worin wäre hier der Mehrwert?

Antje Swietlik: Es geht um den Mehrwert für die Forschung: Ihre Datenbasis sollte vollzählig und qualitätsgeprüft sein. Damit steht und fällt auch ein späterer Mehrwert für die Patienten. Unsere Aufgabe ist es, hier Interoperabilität zwischen den Registern herzustellen und verschiedene Datenquellen zusammenzuführen. Das Krebsregister verfügt über sehr lange Zeitreihen, was es so wertvoll macht. Viele andere Register, insbesondere Spezialregister, werden ja nur temporär angelegt, weil sie nur für einen kurzen Zeitraum finanziell gefördert werden. Wir wollen es daher ermöglichen, dass wir die Daten entweder übernehmen und weiterführen oder zumindest mit unseren Daten konsolidieren.

Welche Aufgabe können hier KI-gestützte Verfahren übernehmen?

Philipp Kachel: Im Projekt ZuVaKI untersuchen wir, wie mit KI Datenqualität gesichert werden kann und wie Daten aus verschiedenen Register zu Best-of-Datensätzen verknüpft werden können, die Grundlage einer onkologischen Patientenakte sein können. Dabei geht es darum zu sehen, in welchem Maße im Vergleich mit regelbasiert mit Algorithmen oder manuell funktioniert.

Zusammenführen und Validieren von Krebsregisterdaten durch KI-Verfahren (ZuVaKI)​

Im Rahmen des vom Bundesgesundheitsministerium unterstützten Projekts werden KI-gestützt Best-Of-Datensätze in Krebsregistern untersucht. Eine höhere Automatisierung und eine optimierte Fehlererkennung soll qualitätsgeprüfte Daten schneller für Auswertungen verfügbar machen. Dazu werden verschiedene KI-Verfahren für zwei Untersuchungsfelder auf den Datensätzen der beteiligten Krebsregister angewendet und die erzielten Ergebnisse verglichen. Dazu arbeiten unter der Leitung des Geschäftsbereichs Krebsregister des Instituts für digitale Gesundheitsdaten der Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und BWL der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, das Deutsche Kinderkrebsregister sowie die Krebsregister aus Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen zusammen.

Auf welchem Stand ist die onkologische Patientenakte?

Onkologische Patientenakte

(Bild: Institut für digitale Gesundheitsdaten)

Antje Swietlik: Wir fassen hier die Tumorhistorie für einen Patienten so zusammen, dass die Onkologie den gesamten Behandlungsverlauf einfach und übersichtlich in einer Zusammenstellung jederzeit einsehen kann. Zum einen kann der behandelnde Arzt dann diesen in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen. Zum anderen kommen hier nur die qualitätsgesicherten Informationen zum Tragen, womit hier validierte Krebsregister-Daten vorliegen.

Philipp Kachel: Die jährlich 450.000 Meldungen müssen ja den Patienten sowie den Erkrankungen korrekt zugeordnet werden. Dazu braucht es Verfahren, die das unterstützten.

Die onkologische Patientenakte​

Mit der onkologischen Patientenakte (oPA) stellt der Geschäftsbereich Krebsregister des Instituts für digitale Gesundheitsdaten Ärzten die onkologische Krankengeschichte ihrer Patienten einrichtungsübergreifend, qualitätsgesichert und chronologisch geordnet zur Verfügung. Dazu filtert das Krebsregister die besten Informationen aus den diversen Meldungen zu einem Meldeanlass heraus und bildet diese sortiert in der oPA ab. Die oPA bietet eine Übersicht über alle Meldungen auch außerhalb der eigenen Einrichtung, wodurch unnötige oder riskante diagnostische Maßnahmen und Therapien verhindert werden können. Damit können Tumorkonferenzen unterstützt werden.

Wie wird die onkologische Patientenakte in den Behandlungsprozess integriert?

Philipp Kachel: Wir unterstützen mit der onkologischen Patientenakte beispielsweise Tumorkonferenzen. Das heißt, wir schauen, dass die behandelnden Ärzte nicht mehr einen Jutebeutel voller Akten erhalten, sondern eine interoperable und strukturierte Datengrundlage aus den Krebsregistern.

Onkologische Patientenakte

(Bild: Institut für digitale Gesundheitsdaten)

Die Tumorkonferenz ist ja eine Art Konzil über mehrere Institutionen hinweg, die auch digital stattfindet. So könnte also der Hausarzt auf dem Land sich online mit den Fachärzten in den zertifizierten Versorgungsnetzwerken direkt über den Patienten austauschen?

Zertifizierte Krebszentren müssen Tumorkonferenzen anbieten und ausrichten – nicht nur im eigenen Haus, sondern auch für den ambulanten Bereich oder für andere Krankenhäuser. Ein Urologe beispielsweise hat einen Patienten, den er im Tumor-Board eines Krankenhauses vorstellen möchte. Er kann ihn dann dort zur Tumorkonferenz anmelden. Bisher läuft das über Telefon, Fax, E-Mail oder Webformulare – selten aber strukturiert und vor allem nicht interoperabel. Mit einem entsprechend digitalen Anmeldeweg schickt er die Daten nicht mehr unstrukturiert rüber, sondern kann dazu eine entsprechende Anmeldemaske bspw. über unser Meldeportal nutzen. Die Anmeldung wird dann auf dem Weg in die Klink angereicht mit den im Krebsregister vorliegenden Daten zu dem betreffenden Patienten.

Digitaler Zugang zu Tumorkonferenzen für den ambulanten Versorgungssektor in Rheinland-Pfalz​

Bislang steht in Deutschland kein standardisierter Datensatz mit zugehöriger interoperabler Schnittstelle zur Verfügung, um Anmelde- sowie Ergebnisdaten von Tumorkonferenzen einrichtungsübergreifend auszutauschen. In diesem Pilotprojekt soll hierfür eine prototypische bidirektionale Schnittstelle zwischen dem ambulanten und stationären Sektor geschaffen werden. Darüber hinaus wird die nutzerfreundliche Anmeldung von Patienten zu einer Tumorkonferenz über ein standardisiertes Formular im elektronischen Meldeportal eruiert, sowie die Möglichkeit auch Ergebnisse der Tumorkonferenz über diesen Zugang zurückzumelden.

Wäre das der ideale Einstieg in die Krebsbehandlung?

Ja, denn in der Tumorkonferenz habe ich alle Experten zusammen, die dann beurteilen, wie man am besten mit der weiteren Behandlung verfährt.

Mit diesen Behandlungsdaten lässt sich dann ja auch Versorgungstransparenz herstellen. Wie weit sind Sie hier?

Antje Swietlik: Am Ende kommen wir in die Richtung Benchmarking und Rankings. Solche Daten haben wir bis jetzt nicht veröffentlicht, da man damit ja auch die Patienten lenken würde. Aktuell spiegeln wir die Daten jedoch zurück, indem wir die Behandlungsqualität im geschlossenen Kreis mit den Kliniken in den regionalen Qualitätskonferenzen sehr offen besprechen. Wir stellen dann fest, dass bei einer bestimmten Entität wie Mamma oder Prostata in einer bestimmten Region bestimmte Behandlungserfolge erzielt werden. Da werden auch die Einrichtungen untereinander verglichen.

Seit wann machen Sie das?

Antje Swietlik: Seit 2017. Wir können natürlich nicht die Ursache für bestimmte Behandlungserfolge begründen, sondern deren Klärung nur anstoßen: Da sind die Onkologen selbst gefragt. Sie müssen das untereinander klären und in gegenseitigem kollegialen Lernen voneinander lernen.

Wie läuft das jetzt nach sechs Jahren?

Antje Swietlik: Fünf Jahre sind für die Wissenschaftler eine wichtige Zeitspanne, da es immer um das Fünf-Jahres-Überleben geht. Das heißt, wir können jetzt qualitätsgesicherte Daten über mehr als fünf Jahre zur Verfügung stellen, womit wir jetzt für Wissenschaft und Forschung interessant sind.

Philipp Kachel: Wir können auch Versorgungslücken etwa im Stadt-Land-Verhältnis erkennen oder verschiedene Behandlungsverläufe besser miteinander vergleichen. Bei kleinen Fallzahlen ist das nicht so ohne weiteres möglich, weshalb ja auch die Zusammenarbeit mit weiteren Krebsregistern so wichtig ist.

Wo konnten Sie einen deutlichen Fortschritt erzielen?

Philipp Kachel: Wir werden mit guten Anfragen überflutet. Das heißt, das, was wir hier bereitstellen können, wird akzeptiert und genutzt – nicht nur für wissenschaftliche Fragestellungen, sondern auch für Fragen, die im unmittelbaren Behandlungskontext liegen.

Wie nehmen sie die Debatte um das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und um den Europäischen Gesundheitsdatenraum wahr?

Antje Swietlik: Das sind sehr wichtige Entwicklungen. Wir sind froh, dass wir in Rheinland-Pfalz sehr früh am Thema dran waren und so auch Einiges bewirken konnten.

Philipp Kachel: Neben den Landeskrebsregistern gibt es kaum ein anderes Verfahren, das so viele Daten in Deutschland in etablierten Verfahren bewegt – mal abgesehen von der Medizin-Informatik-Initiative. Nicht umsonst werden die Krebsregister in der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums, aber auch im Gesundheitsdatennutzungsgesetz prominent erwähnt. Das ist wirklich ein sehr positives Zeichen.

Antje Swietlik: Wir wollen die Expertise aus dem Krebsregister auch für andere medizinische Register und Beratungsprozesse nutzen. Dazu gehört ja auch das Abwasser-Monitoring, das wir während der Covid-19-Pandemie aufgebaut haben. Auch haben wir dazu 1,5 Millionen Meldungen zum Thema Nebenwirkungen von Covid-10-Impfungen systematisch in einem weiteren großen Register erfasst, die derzeit bereits wissenschaftlich aufgearbeitet werden.

(mack)