Krankenauslandschaft im Umbruch – Regionale Versorgungszentren als Lösung?

Ballungszentren, hohem Fachkräftemangel, teils unkoordiniertem Wettbewerb und zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser. Hohe Vorhaltekosten, ineffektive Strukturen und ungünstige infrastrukturelle Rahmenbedingungen verschärfen diese Problematik. Zunehmende Insolvenzen im Krankenhaussektor sind zu verzeichnen und führen in der Folge zu einer unstrukturierten Marktbereinigung. Nicht zuletzt die bundesweit beachteten Demonstrationen – wie am 20.09.2023 mit Forderungen insbesondere nach einem Inflationsausgleich – zeigen die brisante wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser.

Notgedrungen ist die Krankenhauslandschaft im Umbruch. Nicht zuletzt durch politische Bestrebungen wird diese Entwicklung forciert. Das Ambulantisierungspotential ist hoch. Gerade kleine Häuser im ländlichen Raum haben es schwer, bei den ungünstigen Rahmenbedingungen zu überleben.

Regionale Versorgungszentren

Das Land Niedersachsen setzt für solche Häuser auf Regionale Gesundheitszentren. Regionale Gesundheitszentren, so beschreibt es die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), sind eine Art „Zwitter“ zwischen kleinen Krankenhäusern und Arztpraxen. Die Regionalen Gesundheitszentren sollen Teil eines neugestalteten Krankenhaussystems in Niedersachsen sein. Eine Enquetekommission des Landtags hatte 2021 dazu Vorschläge vorgelegt und die Einrichtung solcher Gesundheitszentren empfohlen. Im Jahr 2022 wurde sodann das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) entsprechend reformiert, das in weiten Teilen am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. In einem Regionalen Gesundheitszentrum gemäß § 3 Nr. 12 NKHG werden verschiedene Komponenten der ambulanten und stationären gesundheitlichen Versorgung zentralisiert und stehen an einem Standort zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können hier von einem Facharzt ambulant behandelt werden. Sofern es medizinisch notwendig ist, können Patientinnen und Patienten über Nacht bzw. für einige Tage stationär versorgt werden. Auch kleine Operationen könnten dort versorgt werden. Durch Erweiterung von Angeboten beispielsweise im Bereich der Kurzzeitpflege, Physiotherapie oder Integration einer Sozialstation kann auf die Bedarfe in bestimmten Regionen – etwa mit älterer Bevölkerung – individuell eingegangen werden. Das hängt immer von den Gegebenheiten und den individuellen Standortfaktoren ab. Ziel soll es sein, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit den Regionalen Gesundheitszentren soll ein Angebot geschaffen werden, das die Patientinnen und Patienten aus einer Hand sektorenübergreifend versorgt und damit Vorteile gegenüber einer rein stationären Versorgung bietet. Der Aufbau der Zentren wird vom Land gefördert.

Dennoch regt sich örtlich auch Protest. Mitunter wollen viele Einwohner eine solche Klinik-Umwandlung nicht hinnehmen und bevorzugen den Erhalt oder eine große räumlich nahe Zentralklinik als Neubau.

Ein an multiplen Erkrankungen leidender Antragsteller aus Norden hatte sich im einstweiligen Rechtsschutz gegen den Beschluss des Aufsichtsrats der Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden gewendet, die Ubbo-Emmius-Klinik im ostfriesischen Norden in ein regionales Gesundheitszentrum mit einem ambulanten Notfallzentrum umzuwandeln. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag mangels Antragsbefugnis mit Beschluss vom 12.06.2023 ab (Az. 7 B 1558/23). Eine einfachgesetzliche Grundlage für den geltend gemachten Anspruch sei nicht ersichtlich. Die einschlägigen Normen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes dienten allein dem öffentlichen Interesse an einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern, nicht aber dem Schutz der einzelnen Bürger als mögliche Patienten.

 Fazit

Die aktuellen Diskussionen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zeigen, dass nicht nur politische Hürden zu überwinden sind und die Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung zu gewinnen ist. Es sind gerade bei der Umorganisation und Umgestaltung mit Ambulantisierungsvariante viele rechtliche Fragen zu klären, gesellschaftsrechtlich, verwaltungs-/kommunalrechtlich, krankenhausrechtlich, vertragsarztrechtlich, arbeitsrechtlich etc. Aus unserer täglichen Beratungspraxis haben wir die Erfahrung in entsprechenden Projekten gesammelt, dass eine frühzeitige und umfassende rechtliche Planung essentiell für eine erfolgreiche Umsetzung einer entsprechenden Umstrukturierung ist.