Entscheidung Aufsichtsrat stoppt Planungen fürs Bietigheimer Krankenhaus

Von Uwe Mollenkopf
Das Bietigheimer Krankenhaus aus der Luft, im Vordergrund der ehemalige Hubschrauberlandeplatz. Die jetzt gestoppten Planungen sehen unter anderem den Bau eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach eines Neubaus vor. Foto: /Martin Kalb

Bauvorhaben wie der Umbau der Zentralen Notaufnahme wurden zurückgestellt. Grund sind Unklarheiten über die Krankenhausreform.

Seit Jahren planen die RKH-Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim ein großes Bauprojekt mit Neubauten, Anbauten und Sanierungen am Standort Bietigheim. Nach langem Vorlauf und Änderungen wurde das Ausschreibungsverfahren für die externe Projektsteuerung 2022 beendet, das Planungsteam steht parat. Doch nun ist die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach dem Vorhaben in die Quere gekommen, mit der Folge, dass der Aufsichtsrat die Planungen gestoppt hat, wie die Kliniken am Freitag mitteilten.

Von dem Planungsstopp sind beispielsweise der geplante Anbau für die Bettenstationen, der Umbau der Zentralen Notaufnahme und der Radiologie auf einer Ebene sowie der Bau eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach des Neubaus betroffen.

Projekt stand bereits seit Aprilauf „Stand-by“

Es bestehe derzeit Unklarheit, welche Auswirkungen die verkündete Reform auf die Zukunft des jeweiligen Krankenhauses haben werde, erklärt Kliniken-Sprecher Alexander Tsongas auf BZ-Anfrage. Viele Inhalte des Krankenhausreformentwurfs seien nicht final festgelegt, und es bestünden zu viele Unbekannte für konkrete Folgenabschätzungen. Deshalb sei für das Großprojekt bereits im April ein sogenannter „Stand-by“-Modus bis einschließlich Juli eingeleitet worden. Doch nun ziehe sich das Ganze weiter in die Länge.

Änderung derGeschäftsgrundlage

Eine konkrete Abschätzung, wie sich die Reform auswirkt, ist demnach voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 möglich, so der Sprecher. Das bedeute für die Kliniken gGmbH als Bauherr eine Änderung der Geschäftsgrundlage, da das Projekt nun nicht im geplanten Zeitraum und möglicherweise inhaltlich nicht wie ausgeschrieben umgesetzt werden könne. Der Zeitraum, bis belastbare Eckdaten aus der Krankenhausreform und aus der Untersuchung für eine mögliche neue Standortstrategie vorlägen, dauere sicherlich zwischen zwölf und 18 Monate. Das sei zu lange, um die vertraglich gebundenen Dienstleister auf „Stand-by“ halten zu können. Deshalb erfolgte der Planungsstopp.

Ansonsten habe auch die Gefahr bestanden, dass gegen den Bauherrn bei längeren Unterbrechungen von Vertragspartnern Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden wären und dass diese ihre für das Projekt verplanten Ressourcen abgezogen und anderweitig eingesetzt hätten.

Eine Umwidmung der Aufträge in andere Projekte sei vergaberechtlich ebenfalls nicht möglich, da andere Projekte oder die Änderung der Projektziele (zum Beispiel Sanierung statt Neubau) wesentliche Vertragsänderungen darstellten, die eine Verpflichtung zur Neuausschreibung nach sich ziehen würden.

Nötige Renovierung undSanierung nicht betroffen

Nach den Worten von Landrat Dietmar Allgaier, dem Vorsitzenden des Kliniken-Aufsichtsrats, darf das zukünftige Bietigheimer Krankenhaus nicht auf Sand gebaut werden. Sobald die Einzelheiten der Krankenhausreform vorliegen, würden die Landkreise und Aufsichtsräte der „RKH Gesundheit“ alle wichtigen Projekte neu bewerten und anpassen.

Prof. Dr. Jörg Martin, der Chef der Regionalen Kliniken-Holding, erklärt in der Mitteilung, die Kliniken seien im Hinblick auf die Krankenhausreform der Bundesregierung gut vorbereitet. Er verweist darauf, dass schon vor mehreren Jahren die kleinen Krankenhäuser in Vaihingen und Marbach geschlossen wurden, auf die Entwicklung eines Konzepts mit Schwerpunktbildung über drei Landkreise hinweg und den Einsatz von Telemedizin. Dennoch müsse eine so weitreichende Planung wie der An- und Neubau des Bietigheimer Krankenhauses die Vorgaben der Krankenhausreform berücksichtigen.

Die Kliniken betonen aber, dass Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen unabhängig von der Entscheidung über die Neubau-Planungen vorangetrieben werden sollen.

 
 
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