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Interessenskonflikt? Peter Ostenrieders Doppelrolle als Herausgeber und Krankenhaus-Aufsichtsrat in der Kritik

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Peter Ostenrieders Doppelrolle als Herausgeber und Krankenhaus-Aufsichtsrat wird kritisiert.
Peter Ostenrieders Doppelrolle als Herausgeber und Krankenhaus-Aufsichtsrat wird kritisiert. © ARCHIV

Peter Ostenrieder ist Aufsichtsrat und Herausgeber von zwei Regionalmagazinen, in denen die Krankenhäuser regelmäßig Anzeigen schalten. Ein Interessenskonflikt?

Peiting – Seit die Sorgen um eine mögliche Schließung des Schongauer Krankenhauses groß sind, steht auch der Aufsichtsrat der Krankenhaus GmbH besonders im Fokus des öffentlichen Interesses. Schließlich ist es Aufgabe des Gremiums, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu kontrollieren. Umso wichtiger ist es, dass die Mitglieder ihrer Tätigkeit unabhängig nachgehen können. Im Fall des Peitinger Bürgermeisters und CSU-Kreisrats Peter Ostenrieder äußert ein Leser gegenüber der Redaktion nun Zweifel, ob diese Unabhängigkeit tatsächlich im erforderlichen Maß gegeben ist. Grund dafür ist Ostenrieders Rolle als Herausgeber der beiden Regionalmagazine „der altlandkreis“ und „tassilo“.

In beiden Ausgaben seien regelmäßig Anzeigen der Krankenhaus GmbH zu finden, schreibt der Leser an die Redaktion. Und macht folgende Rechnung auf. Eine ganzseitige Anzeige im „tassilo“ koste 2990 Euro, eine ganzseitige Anzeige im „altlandkreis“ 1970 Euro. „Da die Anzeigen der Krankenhaus GmbH zweiseitig sind und jeweils gleichzeitig in beiden Blättern erscheinen, ergibt dies 9920 Euro für jede Ausgabe, in denen Anzeigen der Krankenhaus GmbH vorkommen.“

Tatsächlich bestätigt eine Recherche der Redaktion, dass allein im vergangenen Jahr in vier von sechs Ausgaben PR-Texte erschienen, in denen die Krankenhaus GmbH unter anderem über die Robotertechnik informierte oder den Bürgerentscheid thematisierte. Rechnet man die genannten Summen hoch, kommt man auf deutlich über 30 000 Euro, die die Anzeigenbuchungen laut Listenpreis gekostet haben. Das wirft natürlich nicht nur beim Hinweisgeber Fragen auf. Darf ein Aufsichtsratsmitglied geschäftlich von Anzeigen des Unternehmens profitieren, das es eigentlich beaufsichtigen soll? Oder liegt hier ein Interessenskonflikt vor, der das Mandat von Ostenrieder in Frage stellt? Erklärt die Verquickung vielleicht auch, warum der Peitinger Bürgermeister zum Thema Krankenhaus öffentlich kaum etwas sagt, was der Linie des Landratsamts widerspricht?

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Peitinger Bürgermeister äußert sich zu Vorwürfen: „Kein Interessenskonflikt, eher Interessensbekräftigung“

Ostenrieder weist die Vorwürfe entschieden zurück. Anders als unterstellt, profitiere er nicht finanziell von den Anzeigenschaltungen, betont er. Diese seien so hoch rabattiert, dass nicht einmal die Druck- und Verteilkosten abgedeckt würden. „Insofern sehe ich auch keinen Interessenskonflikt, eher eine Interessensbekräftigung für unsere GmbH.“ Auch bekomme er die redaktionellen Inhalte der Veröffentlichungen im Regelfall erst bei der Endkorrektur zu sehen. Denn im aktiven Agenturgeschäft sei er bekanntermaßen seit der Wahl zum Bürgermeister nur noch im Hintergrund tätig. „Eine Abstimmung von Inhalten, Texten oder Ähnlichem erfolgt keinesfalls mit mir, sondern mit unserem leitenden Redakteur.“ Dass er generell der Linie des Landratsamt nicht widerspreche, will Ostenrieder so ebenfalls nicht stehen lassen. „Wenn ich einen Grund dafür sehe, werde ich das tun.“ Viele hätten ein Problem damit, dass „ich in meiner Meinung so gefestigt bin“. Das ändere aber nichts daran, „dass ich meinem Gewissen und dem Wohl der GmbH verpflichtet bin und nicht der lautesten Stimme oder dem bösesten Leserbrief“.

Zurück zum Anzeigen-Geschäft: Auf Nachfrage bestätigt Ostenrieder, dass besagte PR-Zusammenarbeit seiner Agentur mit der Krankenhaus GmbH bereits seit 2015 läuft. Kreistag als auch Aufsichtsrat sei diese bekannt. „Eine Absegnung per Beschluss erfolgte aufgrund mangelnder Notwendigkeit nicht, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Geschäft handelt.“ Dass er als Aufsichtsratsmitglied, das zugleich Verleger ist, der GmbH auch einen gewissen Vorteil zukommen lasse, „entspricht eher meinem Mandat, nur der GmbH verpflichtet zu sein, als dass es widerspricht.“

So äußern sich Landratsamt und Krankenhaus GmbH

Beim Landratsamt bestätigt man Ostenrieders Darstellung. Die Geschäftsbeziehung sei bekannt, „eine Genehmigungspflicht besteht gesellschaftsrechtlich nicht.“ Auch einen Interessenskonflikt angesichts der fließenden Gelder, mit denen Ostenrieders Agentur wenn schon keinen Gewinn, dann doch auf jeden Fall Umsatz erzielt, sieht man nicht. Dieser läge nur dann vor, „wenn ein Aufsichtsrat mit einem Unternehmen verbunden ist, das mit dem zu beaufsichtigen Unternehmens im geschäftlichen Wettbewerb steht oder auch dem Aufsichtsrat eines konkurrierenden Unternehmens angehören würde. Dies ist hier nicht der Fall.“ Grundsätzlich schalte die Krankenhaus GmbH in vielen örtlichen Medien Werbung. Die Entscheidung darüber treffe die Geschäftsführung zusammen mit der Kommunikationsabteilung.

Noch knapper äußert sich die Krankenhaus GmbH selbst. Auf die Frage nach einem Interessenskonflikt geht man erst gar nicht ein, sondern teilt nur mit: „Es gelten die maßgeblichen allgemeinen gesetzlichen Regelungen, an die sich die Krankenhaus GmbH gebunden hält.“ Über gesonderte Compliance-Richtlinien verfüge man nicht.

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