Lauterbach: Grundstruktur der Krankenhausreform steht

Nach dem Bund-Länder-Gespräch am 1. Juni 2023 sprach Gesundheitsminister Karl Lauterbach von einem Durchbruch und einem wichtigen Schritt nach vorn; man sei sich in 90 Prozent der Ziele einig.


Einigung über Zuordnung von Leistungsgruppen

Nach Aussage von Karl Lauterbach wurde u.a. eine Verständigung über die Grundlagen für eine Zuordnung von Leistungen erzielt. Die in NRW erarbeiteten 60 Leistungsgruppen sollen weitgehend für alle 16 Bundesländer als harte Parameter für die Krankenhausplanung übernommen werden. Drei weitere Leistungsgruppen werden derzeit vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt und sollen zu einem später Zeitpunkt hinzukommen. Die Leistungsgruppen sollen künftig als Grundlage für die geplante Vorhaltefinanzierung dienen, durch die der ökonomische Druck für die Krankenhäuser entfallen soll.

Gleichzeitig betonte Karl Lauterbach, dass der Bund auch an einheitlichen Qualitätskriterien festhalten will. In diesem Punkt konnte mit den Ländern keine Einigung erzielt werden. Strittig ist, wie die bundeseinheitlichen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen genau zustande kommen sollen und wer sie künftig weiterentwickelt. Grundsätzlich sollen die Länder hier die Richtung vorgeben unter Zugrundelegung der Kriterien aus NRW. Nach Ansicht des Bundes sollen aber auch Kriterien der Fachgesellschaften (AWMF) berücksichtigt werden.
 

Keine Einigung bei Krankenhaus-Levels

Bei der Einteilung aller Kliniken in drei bundeseinheitliche „Level“ - die nach den Plänen von Karl Lauterbach definieren sollen, welche Leistungen in den jeweiligen Häusern erbracht werden dürfen oder nicht - konnte keine Einigung erzielt werden. An der Einteilung der bundesweiten Krankenhausstandorte in „Level“ will Karl Lauterbach aus Transparenzgründen zur Verdeutlichung des Leistungsniveaus und der Qualitätsunterschiede festhalten. Offene Diskussionspunkte bestünden noch hinsichtlich des Levels 1i, bei dem regionale Ausprägungen berücksichtigt werden sollen. Auf Bundesebene werde man also weiter von „Leveln“ sprechen. Bund und Länder verständigten sich schließlich darauf, dass der Bund hier allein vorangeht. Es hat sich aber herauskristallisiert, dass bei der Krankenhausplanung einzig die Leistungsgruppen entscheidend sein sollen. "Die Leistungsgruppen sind die harten Parameter", so Laumann. Die Level sollen weder für die Krankenhausplanung noch für die Krankenhausvergütung von Relevanz sein; hier hat der Bund Zugeständnisse gemacht.
 

Länder haben bei Klinik-Standort Entscheidungshoheit

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass man sich auf eine klare Aufgabenteilung hinsichtlich der Krankenhausplanung verständigt habe. Die Frage, wo es weiter Krankenhäuser geben soll und wo nicht, obliege den Ländern. Der Bund hingegen habe "den Hut auf“ in der Frage, wie die Betriebskosten von Krankenhäusern finanziert würden.
 

Zeitplan

Am bisherigen Zeitplan für die Reform wird nicht gerüttelt. Bis Anfang Juli beabsichtigt Karl Lauterbach ein Eckpunktepapier in Abstimmung mit den Ländern zu erarbeiten, das als Grundlage für den geplanten Referentenentwurf dienen soll. Das Gesetz soll bereits im Januar 2024 in Kraft treten. Das nächste Ministertreffen ist für den 29. Juni 2023 geplant. 

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