Die Gewerkschaft ver.di fordert für nichtärztlich Beschäftigte und Auszubildene in fünf Südbrandenburger Krankenhäusern mehr Geld. Wie es von Seiten der Gewerkschaft hieß, werden für die rund 4.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Cottbuser CTK, im Klinikum Dahme-Spreewald, in den Sana Kliniken Niederlausitz, im Spremberger Krankenhaus sowie im Elbe-Elster Klinikum derzeit Tarifverhandlungen geführt. Gefordert wird unter anderem, das Tarifniveau auf den Stand vom öffentlichen Dienst zu bringen.
Die Gewerkschaft ver.di teilte dazu mit:
Die Gewerkschaft ver.di führt mit fünf Krankenhäusern in Südbrandenburg für insgesamt rund 4.650 Beschäftigte und Auszubildende Tarifverhandlungen. Die Tarifverhandlungen werden jeweils mit dem einzelnen Krankenhaus geführt. Für die rund 650 nichtärztlichen Beschäftigten der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH im Landkreis Dahme-Spreewald gab es schon drei Verhandlungsrunden. Eine Tarifeinigung wurde bislang nicht erzielt. Die Tarifverhandlungen werden am 14. Juni 2023 mit einer vierten Verhandlungsrunde fortgesetzt.
Beim Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum beginnen die Tarifverhandlungen für die rund 2.000 nichtärztlichen Beschäftigten und Auszubildenden am 21. Juni 2023.
Für die rund 1.000 nichtärztlichen Beschäftigten und Auszubildenden bei der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH im Landkreis Oberspreewald-Lausitz fand die erste Verhandlungsrunde am 24. Mai 2023 statt. Die Arbeitgeberseite hatte kein Tarifangebot unterbreitet. Die Tarifverhandlungen werden am 5. Juli 2023 fortgesetzt.
Für die rund 300 Beschäftigten einschließlich Ärztinnen und Ärzte und Auszubildende beim Spremberger Krankenhaus im Landkreis Spree-Neiße beginnen die Tarifverhandlungen am 26. Juni 2023.
Für die rund 650 nichtärztlichen Beschäftigten und Auszubildenden bei der kreiseigenen Elbe-Elster Klinikum GmbH im Landkreis Elbe-Elster mit drei Krankenhausstandorten werden die Tarifverhandlungen voraussichtlich im Juli 2023 beginnen.
Forderung der Gewerkschaft
Für alle fünf Krankenhäuser in Südbrandenburg fordern die ver.di-Tarifkommissionen die Übernahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst vom 22. März 2023. Die ver.di-Tarifkommissionen fordern eine Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 3.000 Euro und zum 1. März 2024 bzw. 1. April 2024 eine Tariferhöhung um 200 EUR und um weitere 5,5 Prozent, mindesten 340 Euro wie im öffentlichen Dienst. Zusätzlich fordern die Tarifkommissionen eine Übernahme der weiteren Tarifregelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Während die Beschäftigten bei Bund und Kommunen im Land Brandenburg und im Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, im Klinikum Westbrandenburg und im Universitätsklinikum in Brandenburg a. d. Havel im Juni 2023 eine Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 1.240 EUR und ab Juli 2023 bis Februar 2023 eine monatliche Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 220 EUR sowie ab 1. März 2024 eine Tariferhöhung um durchschnittlich 11,5 Prozent erhalten, gelten diese Regelungen für die Krankenhäuser in Südbrandenburg noch nicht.
“Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Südbrandenburg hängt ganz wesentlich davon ab, dass diese Krankenhäuser genügend Personal finden. Das ist angesichts des Arbeitskräftemangels und der hohen Inflation nur mit konkurrenzfähigen Löhnen zu erreichen. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst ist die Leitwährung in den Krankenhäusern, er muss endlich auch hier angewandt werden.“ sagt Armin Schreurs, ehrenamtlicher Bezirksfachbereichsvorsitzender und Mitglieder der ver.di-Tarifkommission am Carl-Thiem-Klinikum.
„Die Tarifkommissionen haben sich ausgetauscht und festgestellt, dass es überall die Erwartung gibt, das bundesweit wahrgenommene Tarifergebnis im TVöD zu übernehmen. Die Beschäftigten brauchen das Geld in der Tasche, und damit auch die Wertschätzung für ihre harte Arbeit rund um die Uhr“, so Ralf Franke, Verhandlungsführer in den Tarifverhandlungen in Südbrandenburg.
Das Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum, das Klinikum Dahme-Spreewald, die Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH und die Elbe-Elster-Klinikum GmbH sind nicht im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV) tarifgebundenes Mitglied. Daher kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht automatisch zur Anwendung.
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Red. / Presseinformation