Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“: Information zur Änderung der U69.0-! Kodes zum Erfassungsjahr 2023

Das IQTIG hat zu den Hintergründen zur Änderung der U69.0-! Kodes, den damit einhergehenden Auswirkungen auf das QS-Verfahren und zum weiteren Vorgehen des IQTIG für das QS-Verfahren CAP ein Schreiben für die Leistungserbringer bereitgestellt.

Auf Anfrage der Geschäftsstelle hat das IQTIG in einem Schreiben für die Leistungserbringer Informationen zu den Hintergründen der Änderung der U69.0-! Kodes und den damit einhergehenden Auswirkungen auf das QS-Verfahren „Ambulant erworbene Pneumonie“ bereitgestellt.

Demnach wurden auf Antrag des IQTIG die U69.-Kodes zum Erfassungsjahr 2023 dahingehend geändert, dass u.a. Patientinnen und Patienten mit bis zu 3-monatiger vorausgegangener Hospitalisierung anders als zuvor (ehemals Kode U69.02!, U69.03!) im QS-Verfahren abgebildet werden sollten. Bei der Umsetzung des Antrags durch das BfArM wurden weitere Anpassungen vorgenommen. Bei den aktuell gültigen U69.- Kodes bezieht sich die Zuordnung nun auf den Zeitpunkt des Bestehens/Auftretens der Pneumonie:

  • U69.01! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt
  • U69.04! Anderenorts klassifizierte Pneumonie, die entweder bei Krankenhausaufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt

(https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2023/block-u69-u69.htm#U69, letzter Zugriff am 06.06.2023)

Damit können unter Umständen auch nosokomial erworbene Pneumonien, die bei Aufnahme in ein weiteres Krankenhaus bestehen, in das Verfahren einfließen. Ggf. kann dies im Stellungnahmeverfahren Berücksichtigung finden.

SR